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Experten-Antwort

Reha abgelehnt

von Sayyed30.09.2014 | 14:37
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich bin seit 5.11.2013 wegen rezedivierender Depression, schwere Episode krank geschrieben. Ich war 19 Wochen in 2 psychosomatischen Kliniken. Desweiteren leide ich an schwerem Asthma, Osteoporose mit multiplen pathologischen Frakturen, Fibröse Dysplasie, Schlafapnoe und Angstzuständen.Der medizinische Dienst der Krankenkasse hat nach 4 Monaten Krankengeld alle medizinischen Unterlagen angefordert und festgestellt das ich weiterhin arbeitsunfähig bin. Nun habe ich auf Anraten der AOK einen Reha Antrag gestellt. Die AOK meinte das sie davon ausgehen das dieser Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt wird. Ich habe die von mir und meiner Ärztin ausgefüllten Dokumente an die AOK gegeben und die haben die Befunde beigefügt und den Antrag weiter geleitet. Die Ärztin hatte angekreuzt das ich für eine Reha nicht belastbar genug bin. Heute kam nun der Bescheid über die Ablehnung gemäß §10 des SGB VI - im Hinweis steht: Nach unsren Feststellungen lässt Ihr derzeitiger Gesundheitszusand eine Leistung zur Medizinischen Rehabilitation nicht zu. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem behandelnden Arzt in Verbindung zu setzen. Sollte dieser zu einem späteren Zeitpunkt eine Leistung befürworten, können Sie einen neuen Antrag stellen. Heisst das nun ich bin zu krank für eine Reha? Von Rente war in dem Bescheid nichts zu lesen.............muss ich nun einen separaten Rentenantrag stellen? Ich danke Ihnen schon einmal für Ihre Antwort. Viele Grüsse von einer sehr niedergeschlagenen Sayyed

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Seyyed,

eine Rentenantragsfiktion (Umdeutung) setzt prinzipiell voraus, dass der Versicherte

– zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe vermindert erwerbsfähig ist und die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann (§ 116 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI)

oder

– bei Abschluss einer durchgeführten Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben vermindert erwerbsfähig ist (§ 116 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI).

Offenbar geht man in Ihrem Fall nicht davon aus, dass eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, die nicht durch eine Rehamaßnahme wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden könnte. Vielmehr geht der Rentenversicherungsträger offenbar davon aus, dass nach einer erfolgreichen Akutbehandlung eine Rehabilitationsmaßnahme angezeigt sein könnte.

Damit sind Sie im Moment zwar „zu krank“, um eine Rehabilitationsmaßnahme antreten zu können, aber perspektivisch durchaus in der Lage, mit einer Rehabilitationsmaßnahme Ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. Eine Notwendigkeit, Ihren Rehaantrag in einen Rentenantrag umzudeuten ergibt sich für Ihren Rentenversicherungsträger insoweit nicht.

Sollten Sie selbst jedoch eine Rentenantragstellung für sinnvoll erachten, können Sie natürlich auch initiativ einen entsprechenden Antrag stellen.

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4 Antworten

Cassandraam 30.09.2014 | 14:57
Ja, das heisst. dass Sie zu krank für eine Reha sind. Vermutlich kann man Ihnen in einem Akutkrankenhaus besser helfen. Und nochmal ja: einen Rentenantrag müssen Sie -sofern sie Rente möchten- seperat stellen.
Sayyedam 30.09.2014 | 17:05
Vielen Dank für die Antworten. Was ich nicht ganz verstehe ist die Sache mit der Akutklinik - ich war ja in 2 Akutkliniken. Ich war in den Jahren 2007. 2009 und 2012 wegen meinem Asthma in Reha. 2012 wollte man mich arbeitsunfähig entlassen, auf meinen Wunsch hin wurde ich aber arbeitsfähig entlassen da ich meine Arbeitszeit nach der Reha reduziert habe. Mein Asthma und meine Osteoporose werden leider nicht mehr besser. Ich denke das ein Widerspruch gegen die Ablehnung sinnlos ist wenn ich als zu krank eingestuft werde. Sollte ich dann gleich einen Rentenantrag stellen? Viele Grüsse und vielen Dank, Sayyed
Matze72am 30.09.2014 | 19:20
wenn sie sich selbst nicht mehr als voll erwerbsfähig halten, sollten sie sofort einen antrag auf "rente wegen verminderter erwerbsfähigkeit" stellen. rechts in der leiste haben sie eine "beratungsstellensuche". rufen sie bei der nächstgelegenen stelle an, vereinbaren ein termin und nehmen diesen dann zur antragstellung auch wahr. der anruf gilt bereits als formlose antragsstelle, sodass ggf. längere wartezeiten auf einen termin ihnen nicht zum nachteil gerechen.
Cassandraam 01.10.2014 | 06:49
Wenn Sie mögen, stellen Sie einen Rentenantrag. Nur, wie der Experte auch schon schrieb, wird er ziemlich sicher abgelehnt werden (sonst hätte man ja bereits Ihren Rehaantrag umgedeutet).
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