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Experten-Antwort

Reha abgelehnt

von Sega11.08.2019 | 16:35
117 Ansichten
3 Antworten

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Gute Tag , ich habe eine ambulante REHA nach 4 Jahren nach der letzten Reha beantragt. Leider ist diese abgelehnt worden mit der Begründung das die bei mir festgestellten Gesundheitsstörungen keine erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit zur folge hätten. Seit der letzten Reha habe ich ein GdB von 50.. ich bin zwar schon 62 mit 45 Beitragsjahren,muß aber noch bis 2024 arbeiten gehen.Anscheinend war ich nicht genug AU (mein AG droht mir mit krankheitsbedingter Kündigung bei mehrmaliger AU) Eine Reha wird er akzeptieren... was ist zu tun? lg Sega

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Halo Sega,

die Widerspruchsoption wurde hier ja schon kommuniziert. Die sollten Sie ggf. wahrnehmen um die Entscheidung des Rententrägers einer Prüfung zu unterziehen.

Alternativ bleibt noch der Hinweis, dass auch Ihre Krankenkasse Reha-Leistungen anbietet. Und dies ggf. auch schon bevor eine erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit besteht.

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2 Antworten

Cosimaam 11.08.2019 | 17:04
Gehen Sie innerhalb der vorgegebenen Frist in Widerspruch. Für die Begründung sollten Sie Ihre Ärzte hinzuziehen und versuchen, die Bedürftigkeit einer Reha-Maßnahme zu begründen. Neben reinen Diagnosen sollte auch dargestellt werden, wie sich die Erkrankung auswirkt, welche Therapien schon durchgeführt wurden und eine Verbesserung allein durch die weitere ärztliche Behandlung allein keine Besserung mehr erfolgt.
KSCam 11.08.2019 | 17:10
Zum Thema Altersrente sollten Sie sich unbedingt mal schlau machen, bzw. in Ihrer letzten Rentenauskunft nachlesen. Da steht wenn Sie heute 62 sind (Jg 57) und bereits 45 Jahre haben garantiert nicht drin dass Sie bis 2024 arbeiten "müssen". Da Sie dann auch 35 Jahre haben wäre die AR für Schwerbehinderte jederzeit mit Abschlag möglich und abschlagsfrei wäre Sie ab 63 +11, die AR wegen 45 Jahren wäre ab 63+10 abschlagsfrei - das müsste dann irgendwann 2021 sein. Ob eine Reha notwendig ist, besprechen Sie mit Ihren Ärzten, es ist zumindest nicht zwangsläufig so, dass ein 62 jähriger Schwerbehinderter nach 4 Jahren unbedingt wieder eine Reha auf Kosten der DRV braucht, v.a. weil er ja jederzeit in Rente gehen kann (s.0.).
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