Halo Sega,
die Widerspruchsoption wurde hier ja schon kommuniziert. Die sollten Sie ggf. wahrnehmen um die Entscheidung des Rententrägers einer Prüfung zu unterziehen.
Alternativ bleibt noch der Hinweis, dass auch Ihre Krankenkasse Reha-Leistungen anbietet. Und dies ggf. auch schon bevor eine erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit besteht.