Das hört sich leider eher so an, als habe der Sozialdienst des Krankenhauses hier nicht sorgfältig gehandelt.
Denn in Ihrem Fall nennt sich die nach der OP-notwendige Reha ja AHB, also Anschlussheilbehandlung. Die DRV (oder auch die Krankenkasse) kann aber nicht entscheiden, wann Sie gesundheitlich Reha-Fähig sind, sondern das können nur Mediziner, in Ihrem Fall die Krankenhausärzte bzw. die dann für die Nachsorge zuständigen Fachärzte. Hierfür gibt es den 'Barthel-Index', der jedem Krankenhaus/Facharzt bekannt sein sollte.
Der Sozialdienst hätte also für Sie eine Klinik suchen müssen, in der Sie auch ohne schriftliche Zustimmung zeitnah untergebracht hätten werden können, sofern Sie demnach 'Rehafähig' waren..
Und nein, gegen ein Telefonat können Sie keinen Widerspruch einlegen, nur gegen einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung.
Lassen Sie sich zur Klärung dieser Angelegenheit von einem Sozialverband (z.B. VdK, SoVD) oder einem Fachanwalt unterstützen, um die Ansprüche gegenüber der Zusatzversicherung zu klären. Und von Ihren Ärzten, damit Sie nun zeitnah eine 'Reha' bekommen, auch wenn dies dann nicht mehr eine 'AHB' wäre.
Viel Erfolg und alles Gute!