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Experten-Antwort

Reha abgelehnt, Ablehnung aber nicht zugestellt

von Oliver22.11.2023 | 10:30
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hatte einen Tumor im Kopf der operativ entfernt wurde. Dazu lag ich 10 Tage im Krankenhaus. Der Arzt hat mir dringend empfohlen im Anschluß eine Reha zu machen und nicht zu früh wieder in Arbeit zu gehen, da ich Selbstständig bin und einen körperlich anspruchsvollen Beruf ausübe. Der Antrag wurde auch direkt vom Nachsorgedienst des Krankenhauses noch vor meiner Entlassung aufgenommen. Ich bin sowohl gesetzlich renten- wie auch krankenversichert, mit einer Zusatzkrankenversicherung. Die Aussage war zu dem Zeitpunkt: jetzt ruhen Sie sich erstmal schön aus und strengen sich nicht an, bis zur Reha kann es 2-4 Wochen dauern. -- Dann habe ich 4 Wochen von niemandem nichts gehört, und auf nachfrage beim Nachsorgedienst im Krankenhaus erfuhr ich das die Reha wohl abgelehnt wurde, und ob ich keine Benachrichtigung erhalten habe. Begründung: steht nicht im Rehakatalog. ich sag der Artzt hats gesagt, als Antwort kam, daß die Ärzte immer Reha empfehlen und meist nicht wissen ob das Rehafähig ist. Nun sind Fristen verstrichen, z.B. zahlt die Zusatzvericherung nur wenn der Beginn der Anschlußheilbehandlung spätestens 2 Wochen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus beginnt. Ich würde jetzt trotzdem gerne einen Wiederspruch gegen die Ablehnung der Reha, in meinem Fall durch die Rentenkasse, einlegen. Aber bei mir ist bis heute noch keine Ablehnung angekommen. Das weiß ich nur durch das Telephonat mit dem Krankenhaus, die wollten dann nochmal nachhaken und meinten das würde mir dann zugeschickt. - bis jetzt ist nichts gekommen... kann ich einen Wiederspruch gegen eine Ablehnung einlegen die ich nicht erhalten habe?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag, Oliver,

 

Widerspruch können Sie nur gegen einen Bescheid einlegen, den Sie auch erhalten haben.

 

Ich würde Ihnen empfehlen, so schnell wie möglich einen "normalen" Reha-Antrag zu stellen, da es offensichtlich mit der Anschlussheilbehandlung nicht funktioniert hat.

Unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag können Sie das am schnellsten erledigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

Fliederam 22.11.2023 | 10:38
Sie sollten meiner Meinung nach Widerspruch einlegen und in dem Widerspruch glaubhaft darlegen, dass Sie die Ablehnung nie erhalten haben. Die Widerspruchsfrist beginnt ja mit Zustellung des Bescheides. Das kann klappen, muss aber nicht. Welche Rolle die Zusatzversicherung hier spielt, ist mir nicht ganz klar. Wegen der Entgeltersatzleistung?
Abschlägeam 22.11.2023 | 11:17
Das hört sich leider eher so an, als habe der Sozialdienst des Krankenhauses hier nicht sorgfältig gehandelt. Denn in Ihrem Fall nennt sich die nach der OP-notwendige Reha ja AHB, also Anschlussheilbehandlung. Die DRV (oder auch die Krankenkasse) kann aber nicht entscheiden, wann Sie gesundheitlich Reha-Fähig sind, sondern das können nur Mediziner, in Ihrem Fall die Krankenhausärzte bzw. die dann für die Nachsorge zuständigen Fachärzte. Hierfür gibt es den 'Barthel-Index', der jedem Krankenhaus/Facharzt bekannt sein sollte. Der Sozialdienst hätte also für Sie eine Klinik suchen müssen, in der Sie auch ohne schriftliche Zustimmung zeitnah untergebracht hätten werden können, sofern Sie demnach 'Rehafähig' waren.. Und nein, gegen ein Telefonat können Sie keinen Widerspruch einlegen, nur gegen einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung. Lassen Sie sich zur Klärung dieser Angelegenheit von einem Sozialverband (z.B. VdK, SoVD) oder einem Fachanwalt unterstützen, um die Ansprüche gegenüber der Zusatzversicherung zu klären. Und von Ihren Ärzten, damit Sie nun zeitnah eine 'Reha' bekommen, auch wenn dies dann nicht mehr eine 'AHB' wäre. Viel Erfolg und alles Gute!
Abschlägeam 22.11.2023 | 12:15
Zitat von Experte/in anzeigen
ergänzend, da Sie ein Wunsch- und Wahlrecht haben, hier finden Sie alle Kliniken, die von der DRV belegt werden können: https://meine-rehabilitation.de/pr-web/
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