Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha abgelehnt nahtlosigkeit

von Herr Löwe17.04.2025 | 11:12
1265 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo ich bin seit Januar 2023 krankgeschrieben Seit 07.2024 in der bewilligten Nahtlosigkeit und musste Reha Antrag stellen. der wurde 03.2025 abgelehnt! jetzt wurde ich zum Gespräch am 25.4 bei Arbeitsamt geladen "es liegt laut RV ein restleistungs Vermögen vor" ich bin die ganze Zeit, durchgehend krankgeschrieben!!! auch jetzt bist exakt zum Gespräch Termin wie soll ich mich verhalten???

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

Ihrer Anfrage ist zu entnehmen, dass Ihr Antrag auf Reha von der Rentenversicherung abgelehnt worden sei. Der Ablehnungsbescheid müsste eine Begründung enthalten, weshalb die Voraussetzungen für eine Reha nicht erfüllt sind. Wenn Sie hiermit nicht einverstanden sind, können Sie fristgerecht Widerspruch erheben. Sie sollten konkret darlegen, weshalb Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind. Neue und aktuelle ärztliche Berichte sind hierbei hilfreich.

 

Im Rahmen des Termins bei der Agentur für Arbeit können Sie mitteilen, dass Sie Widerspruch erhoben haben bzw. erheben möchten. Sie sollten sich darüber aufklären lassen, welche Auswirkungen dieser Widerspruch auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

 

Abschließend noch ein paar Hinweise zu den Begriffen „Arbeitsunfähigkeit“ und „verminderte Erwerbsfähigkeit“.

 

Die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich in der Regel auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit.

 

Dagegen bezieht sich die verminderte Erwerbsfähigkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

 

Ob eine rentenrechtlich relevante verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, entscheidet der Rentenversicherungsträger. Wer wegen Krankheit oder Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nur noch weniger als 6 Stunden täglich erwerbstätig sein kann, ist teilweise erwerbsgemindert. Bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen kann Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bestehen. Wer wegen Krankheit oder Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nur noch weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein kann, ist voll erwerbsgemindert. Bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen kann Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bestehen.

 

Wichtig ist, dass es hier nicht auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ankommt, sondern ausschließlich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Wer seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit wegen Arbeitsunfähigkeit nicht mehr, aber irgendeine andere Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes noch mindestens 6 Stunden täglich ausüben kann, ist nicht erwerbsgemindert. Ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung besteht dann nicht (wobei es Ausnahmen gibt für Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind). In diesem Fall sollten Sie sich beraten lassen, wie Ihnen eine gesundheitlich angepasste Tätigkeit vermittelt werden kann.

 

Wir hoffen, dass Ihnen diese Antwort weiterhilft. Wir wünschen Ihnen gesundheitlich alles Gute!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Keine Panikam 17.04.2025 | 11:45
Hallo Herr Löwe, Hingehen und sich anhören was die meinen/ wollen? Es könnte sich auch um einen Amtsarzt Termin handeln, der stand bei mir ebenfalls an und ist nichts Ungewöhnliches. Vielleicht hilft es auch sich einen Anwalt zu nehmen, falls sie das Gefühl haben dass es nicht voran geht. Bei mir geschah lange Zeit nichts und mit dem Anwalt ging es dann sehr schnell. Viel Erfolg
Herr Löweam 17.04.2025 | 12:09
Ich habe vergessen zu erwähnen bei der Einladung soll über meine berufliche Situation besprochen werden/unter welchen Bedingungen arbeitslosengeldanspruch weiter bestehen kann Punkt. Dazu habe ich eben noch einmal bei der renteversicherung angerufen Punkt und mir wurde geraten gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einzulegen und dort neuen ärztlichen Befund einzureichen
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026