Hallo Heike,
grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet einen Reha-Antrag zu stellen, wenn die Agentur für Arbeit Sie dazu schriftlich auffordert. Üblicherweise wird Ihnen aber die Möglichkeit auch von der Agentur für Arbeit eingeräumt statt eines Reha-Antrages einen Rentenantrag zu stellen. Haben Sie der Agentur für Arbeit bereits mitgeteilt, dass Sie ab dem 01.01.2019 eine Altersrente beziehen werden? Wenn dies noch nicht der Fall war setzen Sie sich bitte mit diesen in Verbindung und fragen nach, ob in diesem Fall auf die Beantragung einer Reha-Leistung verzichtet werden kann. Sofern Sie das natürlich wollen. Andererseits haben Sie zwei weitere Möglichkeiten, wenn sie der Agentur für Arbeit Ihren Sachverhalt schon geschildert haben und diese nicht damit einverstanden ist, dass Sie auf die Beantragung der Reha-Leistung verzichten.
1. Möglichkeit wurde bereits von „DRV“ erwähnt. Eine Bescheinigung des Arztes über eine nicht vorhandene Reha-Fähigkeit genügt.
2. Möglichkeit hat „Sabine“ bereits erwähnt. Einfach die Reha beantragen und diese bei Bewilligung antreten, dann wird für die Zeit der Rehabilitation Übergangsgeld von der Rentenversicherung gezahlt und danach wieder das Arbeitslosengeld I.
Danke für die Antwort, aber sprachlos in eine Reha finde ich mal so toll und wie gesagt, es stehen Therapien an, die mir meine Stimme wieder bringen sollen und die Chance will ich doch nutzen. Im übrigen bin ich gerade aus dem Krankenhaus, darf keine Belastung haben, die OP ist gerade mal 1 Woche her.
Danke für die Antwort, aber sprachlos in eine Reha finde ich mal so toll und wie gesagt, es stehen Therapien an, die mir meine Stimme wieder bringen sollen und die Chance will ich doch nutzen. Im übrigen bin ich gerade aus dem Krankenhaus, darf keine Belastung haben, die OP ist gerade mal 1 Woche her.
In dem Fall sollten Sie erst recht zur Reha gehen. So viele gute Therapien täglich können Sie ambulant bei Logopäden gar nicht erhalten.
Es ist übrigens üblich, dass eine Anschlussheilbehandlung nach einer OP erfolgt. Ansonsten hätten Rehakliniken nur Patienten zum Heilverfahren... Ich glaube, Sie genießen ihre freie Zeit zu Hause und wollen Ihr ALG 1 bis zum Rentenbeginn mitnehmen ohne sich zu bemühen wieder in den 1. Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden.
ensist Ich glaube hier sollte man mal vorsichtig sein mit Mutmassungen, erstmal es keine AHB, denn das wäre eine andere Ausgangspostition. Beimir ist die Behandlung noch nicht abgeschlossen. Eine reha zur Wiederherstellung der Arbeitskraft ist doch völliger Unsinn, da ich ab 1.1. 19 Rentner bin. Also werden hier nur die Kosten verschoben.es stehen Therapien an, die mir meine Stimme wieder bringen sollen und die Chance will ich doch nutzen.In dem Fall sollten Sie erst recht zur Reha gehen. So viele gute Therapien täglich können Sie ambulant bei Logopäden gar nicht erhalten. Es ist übrigens üblich, dass eine Anschlussheilbehandlung nach einer OP erfolgt. Ansonsten hätten Rehakliniken nur Patienten zum Heilverfahren... Ich glaube, Sie genießen ihre freie Zeit zu Hause und wollen Ihr ALG 1 bis zum Rentenbeginn mitnehmen ohne sich zu bemühen wieder in den 1. Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden.
Hallo Heike,
beantrage die Reha und teile der DRV mit das du ab 01.2019 in Rente gehst. Wahrscheinlich lehnt die DRV eh ab.
Ansonsten kurz vor Rehaantritt über den Hausarzt Rehaunfähig schreiben oder Au einreichen. So verschiebt sich der Rehabegin um ein paar Wochen.Du siehst es gibt viele möglichkeiten.
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