Guten Tag, Bea,
Sie sollten einen Widerspruch einlegen mit der von Ihnen hier dargestellten Begründung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Experte der Deutschen Rentenversicherung
Ihnen steht im Normalfall nur alle 4 Jahre eine Reha zu. Nur wenn ärztlicherseits begründet wird, dass eine vorzeitige Reha erforderlich ist, kann diese eher bewilligt werden. Sie müssen also, wenn Sie Widerspruch einlegen, dies durch Ihren behandelnden Arzt medizinisch begründen lassen.
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