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Experten-Antwort

Reha Ablehnung

von Bea30.04.2024 | 18:36
617 Ansichten
7 Antworten
Meine Reha (Antrag weil ich meinen schwerkranken Papa jahrelang bis jetzt zu seinem Tod gepflegt habe) wurde abgelehnt mit der Begründung "Nach unseren Feststellungen sind bei Ihnen seit Ende der letzten Leistung zur med. Reha noch keine 4 Jahre vergangen". Ich arbeite seit 38 Jahren und habe noch nie in meinem Leben eine Reha beantragt. Ist der Bescheid nicht formell falsch und ein Widerspruch dann richtig?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.05.2024 | 07:34

Guten Tag, Bea,

 

Sie sollten einen Widerspruch einlegen mit der von Ihnen hier dargestellten Begründung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Experte der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Klare Sacheam 30.04.2024 | 18:44
Ein Widerspruch ist immer richtig, wenn man mit einem Bescheid nicht einverstanden ist und man den Widerspruch nachvollziehbar begründen kann. In einem solch scheinbar klaren Fall kann auch der "kurze Dienstweg " sinnvoll sein, per Telefon oder online. Spart Bürokratie und kann ggf. wesentlich schneller gehen. Aber Widerspruchsfrist nicht versäumen, wenn eine Klärung mit entsprechendem schriftlichen Nachweis nicht rechtzeitig möglich ist.
Rehaam 01.05.2024 | 03:58
Ihnen steht im Normalfall nur alle 4 Jahre eine Reha zu. Nur wenn ärztlicherseits begründet wird, dass eine vorzeitige Reha erforderlich ist, kann diese eher bewilligt werden. Sie müssen also, wenn Sie Widerspruch einlegen, dies durch Ihren behandelnden Arzt medizinisch begründen lassen.
Du meine Güteam 01.05.2024 | 07:10
Warum wenden Sie sich an dieses anonyme Forum und nicht direkt an den Verfasser der Ablehnung? Muss man nicht verstehen.
König am 01.05.2024 | 09:36
Wenn Sie tatsächlich noch keine Reha in Anspruch genommen haben, legen Sie Widerspruch mit genau dieser Begründung ein oder versuchen vorher den Sachverhalt direkt mit der Stelle zu klären, die Ihnen den ablehnenden Bescheid geschickt hat (Kontaktdaten finden Sie in dem Schreiben).
KSCam 01.05.2024 | 15:54
Wenn tatsächlich noch nie eine Reha war sollte ein kurzer 3 Zeiler oder ein Telefonat reichen. „Liebe DRV, prüft bitte den Ablehnungsgrund weil ich noch nie in Reha war, Gruß und Kuss, Bea“ Das muss eigentlich dann formal nicht als Widerspruch laufen und sollte rasch zu klären sein.
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