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Reha Abrechnung für privatversicherte

von Heinrich 6713.12.2012 | 23:00
1908 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Habe 3000€ für knapp drei Wochen Reha bezahlt. Bekomme nun nur ca 600€ erstattet. Eine Aufschlüsselung der Kosten lehnt die Klinik ab. Bietet aber an nachträglich die Reha als Chefarzt Behandlung zu deklarieren und dann die Kosten für ärztliche Behandlung, Heilbehandlungen ( kg, ergo, usw.) und Unterkunft und Verpflegung aufzusplitten. Dann erhöht sich die Rechnung aber um ca. 1000€. Habe definitiv keine Chefarzt Behandlung erhalten oder bestellt. Wie komme ich jetzt an eine genaue Aufstellung der Kosten, ohne nachträglich die 1000€ zu Zahlen?

2 Antworten

KSCam 13.12.2012 | 23:22
Gewiss nicht von einem Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung. Wer außer der Klinik sollte dies mitteilen können?
Klaus-Peteram 14.12.2012 | 11:37
Das ist eine Frechheit was die Klinik ihnen da " anbietet " ! Ich sehe keinen Zusammenhang - ausser einem daraus resultierendem finanziellen Vorteil für die Klinik - zwischen der nachträglich angebotenen Abrechnung als Chefarztbehandlung ( was aber nachträglich so gar nicht geht, zumal Sie selbige ja auch nie erhalten haben ! ) und der Rechnungsstellung. Da lehnt sich die Klinik aber weit aus dem Fenster mit dem " Umweg " der Deklarierung des ganzen als Chefarztbehandlung jetzt 1000€ zu verlangen. Das würde sicherlich keiner rechtlichen Prüfung standhalten und wäre sogar gesetzeswidrig. Natürlich haben Sie als Privatpatient und in dem Fall als Vertragspartner der Klinik einen Anspruch darauf eine ganz detallierte Abrechnung des Rehaaufenthaltes seitens der Klinik zu erhalten. Alleine schon um entsprechende Erstattungsanasprüche gegenüber der Kasse geltend machen zu können. . So sollte es eigentlich laufen : " Als Privatpatient werden Ihnen alle Leistungen, wie Unterkunft und Verpflegung, medizinische Leistungen (Arzthonorar, Diagnostik, Medikamente) und die Therapien – einzeln in Rechnung gestellt. Nach Ende des Aufenthaltes erhalten Sie somit drei detaillierte Rechnungen für Unterkunft und Verpflegung : ð Begleichung bitte am Abreisetag für Anwendungen ð Rechnung wird zugesandt Arzthonorar ð Rechnung wird zugesandt " Also die 1000€ würde ich keinesfalls zahlen, sondern ultimativ die Klinik auffordern und unter Androhung des Rechtsweges ( falls ihnen das Ganze das wert ist .. ) das entsprechend gesonderte Rechnungen ausgestellt werden.
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