Hallo Ela,
grundsätzlich ist es kein Problem, eine bewilligte Rehabilitationsmaßnahme abzusagen. Die Absage sollte sowohl dem Rentenversicherungsträger als auch der Klinik mitgeteilt werden.
Sofern Sie durch eine andere Stelle (Krankenkasse, Agentur für Arbeit) zur Antragstellung aufgefordert wurden, klären Sie eine mögliche Absage bitte zunächst mit dieser Stelle.