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Experten-Antwort

Reha absagen-welche Konsequenzen

von Anschi17.03.2023 | 19:44
993 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, im Rahmen meines Krankengeldbezuges wurde ich von der Krankenkasse aufgefordert einen Reha-Antrag zu stellen. Diesen habe ich gestellt und er wurde genehmigt. Einen Termin dafür habe ich noch nicht. Mittlerweile ist mein Anspruch auf Krankengeld abgelaufen und ich bin "ausgesteuert". Nun bin ich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet. Ich würde daher gerne meine Reha absagen. Hat das für mich negative Konsequenzen, auch im Hinblick auf die Altersrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anschi,

klären Sie mögliche unmittelbare Auswirkungen auf die Zahlung Ihres Arbeitslosengeldes bitte mit der Agentur für Arbeit ab.

Darüberhinaus hat Abschläge weitere Konsequenzen sehr ausführlich in seinem Beitrag dargestellt.

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4 Antworten

RVam 17.03.2023 | 19:50
Der RV ist es egal, alles andere sollten Sie mit KK und AfA klären
Erklärbäram 17.03.2023 | 19:57
Beziehen Sie Leistungen gem. Nahtlosigkeitsregelung der AfA oder das reguläre ALG I? Bei Nahtlosigkeit wird die AfA Sie voraussichtlich auch bald zur Reha auffordern. Es muss in dem Fall ja geklärt werden, wie Sie sich langfristig finanzieren und ob Sie langfristig Leistungseinschränkungen haben. Aber das müssen Sie mit dem aktuellen Leistungsträger = AfA klären.
Anschiam 18.03.2023 | 00:45
Keine Nahtlosigkeitsregelung -> ALG I
Abschlägeam 18.03.2023 | 05:22
Wahrscheinlich doch eher Nahtlosigkeitregelung, auch wenn dies im Rahmen Ihres ALGI-Antrages nun erst einmal geprüft wird. Über den entsprechenden § 145 SGB III können Sie hier mal etwas 'Erklärung' nachlesen https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allge… Im Übrigen können Sie die Reha nun nicht eigenmächtig absagen, denn Sie wurden von der Krankenkasse aufgefordert, diese zu beantragen. Damit hat die KK nun das 'Dispositionsrecht'. Hierzu müssten Sie ausreichende Hinweise in dem Aufforderungsschreiben finden. Eine Alternative wäre, dass Sie nun einfach wieder Vollzeit arbeiten gehen bei Ihrem (noch vorhandenem??) Arbeitgeber. Aber ist dies sinnvoll, wenn Sie schon mehr als 18 Monate erkrankt sind? Das ist doch sicher kein einfacher Schnupfen. Und auch die KK hat ja wohl schon eine zumindest Gefährdung der Erwerbsfähigkeit gesehen und deshalb zu Reha aufgefordert, damit dies dann im weiteren Verfahren von der DRV festgestellt werden kann. Wenn das ALGI nun finanziell nicht ausreicht, klären Sie andere aufstockende finanzielle Möglichkeiten (Wohngeld etc.) bei den entsprechenden Behörden. Im Falle dass eine Erwerbsminderung tatsächlich (rückwirkend) festgestellt werden würde, hätten dann KK und Agentur für Arbeit Erstattungsansprüche für 'parallele' Zeiträume (also z.B. Rente + KG), aber maximal bis zur Höhe des Zahlbetrages Ihrer EM-Rente. Darüber hinausgehende Beträge müssen Sie nicht selbst erstatten. Also besser auch noch einmal mit Ihren Ärzten sprechen, wie die Ihre Gesundheit tatsächlich einschätzen, dann ggfs. mit der KK klären 'was passiert, wenn ich die Reha nun absage und wieder arbeiten gehe'. Und ansonsten abwarten und die Reha absolvieren und dort dann auch noch einmal sich vom Sozialdienst über die möglichen Optionen 'nach der Reha' aufklären lassen. Sie haben nur diese eine (ja anscheinend schon sehr angeschlagene) Gesundheit, also kümmern Sie sich vor allem darum, dass diese nicht noch weiter geschwächt wird. Alles Gute!
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