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Reha-Abschlussbericht

von ostica15.05.2014 | 09:43
1067 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

wie verhält sich der RV-Träger, wenn im Reha-Abschlussbericht eine Leistungsfähigkeit von weniger als 3 Stunden oder - bei Arbeitslosen 3-6 Std. tgl. bestätigt werden? wird der Reha-Antrag in jedem Fall in einen R-Antrag umgewandelt? orientiert sich der RV-Träger immer an den Entlassbericht oder werden dann nochmal Gutachter eingeschaltet?

2 Antworten

=/=am 15.05.2014 | 09:48
Das dürfte von den RV-Trägern evtl. verschieden gehandhabt werden. Normalerweise wird in so einem Fall der EB dem Sozialmedizinischen Dienst der DRV zur abschließenden Beurteilung vorgelegt. Wird das LV bestätigt, ergibt sich die Umdeutung und die Aufforderung an den Vers. zur formellen Rentenantragstellung. Wenn nicht, ergeht üblicherweise keine weitere Nachricht an den Versicherten. Dieser kann aber dann trotzdem einen formellen Rentenantrag stellen. Wird die 1. Leistungsbeurteilung revidiert, wird evtl. nachträglich der Reha-Antrag umgedeutet (kommt auf den Zeitpunkt des Leistungsfalles an!).
=/=am 15.05.2014 | 09:50
Nur wegen der Frage der Umdeutung werden keine weiteren Unterlagen oder Gutachten eingeholt. Es wird nur aufgrund des EB entschieden.
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