Hallo Michael,
die Entscheidung über die Reha-Hauptindikation wird durch den medizinischen Dienst getroffen. Dieser orientiert sich insbesondere an aktuellen Befunden Ihrer behandelnden Ärzte. Empfehlenswert ist es, Befunde zu übersenden, welche so umfangreich und aussagekräftig wie möglich sind, um den Reha-Bedarf seitens des medizinischen Dienstes umfassend feststellen zu können. Dabei ist es möglich, dass Empfehlungen zur Reha-Indikation durch Ihren behandelnden Arzt bei der Entscheidung des medizinischen Dienstes berücksichtigt werden.
Sollten Nebenindikationen Ihrerseits verschwiegen werden, kann es sein, dass eine Reha in der zugewiesenen Einrichtung nicht möglich oder nur bedingt möglich ist, da grds. der ganzheitliche Behandlungsansatz gilt und alle vorhandenen Diagnosen im Rahmen der Reha behandelt werden sollte. Sofern Nebendiagnosen nicht bekannt sind, besteht unter Umständen die Gefahr, dass eine Reha-Einrichtung gewählt wird, welche die bestehenden Nebendiagnosen nicht mitbehandeln kann und eine adäquate Versorgung Ihrerseits nicht gewährleistet werden kann.
Es wird daher empfohlen, keine Befunde bewusst weg zu lassen. Eine gezielte Stellungnahme Ihres behandelnden Arztes mit Empfehlung zur Reha-Hauptindikation erscheint bei dem Bestehen mehrerer Diagnosen sinnvoll und hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.