Hallo Michael,
die Entscheidung über die Reha-Hauptindikation wird durch den medizinischen Dienst getroffen. Dieser orientiert sich insbesondere an aktuellen Befunden Ihrer behandelnden Ärzte. Empfehlenswert ist es, Befunde zu übersenden, welche so umfangreich und aussagekräftig wie möglich sind, um den Reha-Bedarf seitens des medizinischen Dienstes umfassend feststellen zu können. Dabei ist es möglich, dass Empfehlungen zur Reha-Indikation durch Ihren behandelnden Arzt bei der Entscheidung des medizinischen Dienstes berücksichtigt werden.
Sollten Nebenindikationen Ihrerseits verschwiegen werden, kann es sein, dass eine Reha in der zugewiesenen Einrichtung nicht möglich oder nur bedingt möglich ist, da grds. der ganzheitliche Behandlungsansatz gilt und alle vorhandenen Diagnosen im Rahmen der Reha behandelt werden sollte. Sofern Nebendiagnosen nicht bekannt sind, besteht unter Umständen die Gefahr, dass eine Reha-Einrichtung gewählt wird, welche die bestehenden Nebendiagnosen nicht mitbehandeln kann und eine adäquate Versorgung Ihrerseits nicht gewährleistet werden kann.
Es wird daher empfohlen, keine Befunde bewusst weg zu lassen. Eine gezielte Stellungnahme Ihres behandelnden Arztes mit Empfehlung zur Reha-Hauptindikation erscheint bei dem Bestehen mehrerer Diagnosen sinnvoll und hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.
Hallo Michael,
die Entscheidung über die Reha-Hauptindikation wird durch den medizinischen Dienst getroffen. Dieser orientiert sich insbesondere an aktuellen Befunden Ihrer behandelnden Ärzte. Empfehlenswert ist es, Befunde zu übersenden, welche so umfangreich und aussagekräftig wie möglich sind, um den Reha-Bedarf seitens des medizinischen Dienstes umfassend feststellen zu können. Dabei ist es möglich, dass Empfehlungen zur Reha-Indikation durch Ihren behandelnden Arzt bei der Entscheidung des medizinischen Dienstes berücksichtigt werden.
Sollten Nebenindikationen Ihrerseits verschwiegen werden, kann es sein, dass eine Reha in der zugewiesenen Einrichtung nicht möglich oder nur bedingt möglich ist, da grds. der ganzheitliche Behandlungsansatz gilt und alle vorhandenen Diagnosen im Rahmen der Reha behandelt werden sollte. Sofern Nebendiagnosen nicht bekannt sind, besteht unter Umständen die Gefahr, dass eine Reha-Einrichtung gewählt wird, welche die bestehenden Nebendiagnosen nicht mitbehandeln kann und eine adäquate Versorgung Ihrerseits nicht gewährleistet werden kann.
Es wird daher empfohlen, keine Befunde bewusst weg zu lassen. Eine gezielte Stellungnahme Ihres behandelnden Arztes mit Empfehlung zur Reha-Hauptindikation erscheint bei dem Bestehen mehrerer Diagnosen sinnvoll und hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.
OK Dankeschön. Welche Ärzte sollen aufgeführt werden auch die die in der Vergangenheit behandelt haben oder nur die die jetzt behandeln.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.