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Experten-Antwort

Reha alle Krankheiten aufführen?

von Michael 08.12.2025 | 18:47
269 Ansichten
3 Antworten
Es ist eine Reha geplant Schwerpunkt Polyneuropathie. Diese Krankheit verursacht die meisten Probleme. Wenn ich jetzt die anderen Krankheiten mit aufführe kann es dann passieren das man dann eine Klinik zugewiesen bekommt die keine Polyneuropathie behandelt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.12.2025 | 19:03

Hallo Michael,

 

die Entscheidung über die Reha-Hauptindikation wird durch den medizinischen Dienst getroffen. Dieser orientiert sich insbesondere an aktuellen Befunden Ihrer behandelnden Ärzte. Empfehlenswert ist es, Befunde zu übersenden, welche so umfangreich und aussagekräftig wie möglich sind, um den Reha-Bedarf seitens des medizinischen Dienstes umfassend feststellen zu können. Dabei ist es möglich, dass Empfehlungen zur Reha-Indikation durch Ihren behandelnden Arzt bei der Entscheidung des medizinischen Dienstes berücksichtigt werden.

 

Sollten Nebenindikationen Ihrerseits verschwiegen werden, kann es sein, dass eine Reha in der zugewiesenen Einrichtung nicht möglich oder nur bedingt möglich ist, da grds. der ganzheitliche Behandlungsansatz gilt und alle vorhandenen Diagnosen im Rahmen der Reha behandelt werden sollte. Sofern Nebendiagnosen nicht bekannt sind, besteht unter Umständen die Gefahr, dass eine Reha-Einrichtung gewählt wird, welche die bestehenden Nebendiagnosen nicht mitbehandeln kann und eine adäquate Versorgung Ihrerseits nicht gewährleistet werden kann.

 

Es wird daher empfohlen, keine Befunde bewusst weg zu lassen. Eine gezielte Stellungnahme Ihres behandelnden Arztes mit Empfehlung zur Reha-Hauptindikation erscheint bei dem Bestehen mehrerer Diagnosen sinnvoll und hilfreich. 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.

2 Antworten

Michael am 08.12.2025 | 19:31
Experte/in schrieb

Hallo Michael,

 

die Entscheidung über die Reha-Hauptindikation wird durch den medizinischen Dienst getroffen. Dieser orientiert sich insbesondere an aktuellen Befunden Ihrer behandelnden Ärzte. Empfehlenswert ist es, Befunde zu übersenden, welche so umfangreich und aussagekräftig wie möglich sind, um den Reha-Bedarf seitens des medizinischen Dienstes umfassend feststellen zu können. Dabei ist es möglich, dass Empfehlungen zur Reha-Indikation durch Ihren behandelnden Arzt bei der Entscheidung des medizinischen Dienstes berücksichtigt werden.

 

Sollten Nebenindikationen Ihrerseits verschwiegen werden, kann es sein, dass eine Reha in der zugewiesenen Einrichtung nicht möglich oder nur bedingt möglich ist, da grds. der ganzheitliche Behandlungsansatz gilt und alle vorhandenen Diagnosen im Rahmen der Reha behandelt werden sollte. Sofern Nebendiagnosen nicht bekannt sind, besteht unter Umständen die Gefahr, dass eine Reha-Einrichtung gewählt wird, welche die bestehenden Nebendiagnosen nicht mitbehandeln kann und eine adäquate Versorgung Ihrerseits nicht gewährleistet werden kann.

 

Es wird daher empfohlen, keine Befunde bewusst weg zu lassen. Eine gezielte Stellungnahme Ihres behandelnden Arztes mit Empfehlung zur Reha-Hauptindikation erscheint bei dem Bestehen mehrerer Diagnosen sinnvoll und hilfreich. 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.

OK Dankeschön. Welche Ärzte sollen aufgeführt werden auch die die in der Vergangenheit behandelt haben oder nur die die jetzt behandeln.
Reaham 08.12.2025 | 19:38
Michael schrieb

OK Dankeschön. Welche Ärzte sollen aufgeführt werden auch die die in der Vergangenheit behandelt haben oder nur die die jetzt behandeln.

Nur die, die für Ihre aktuellen medizinischen Einschränkungen wichtig sind. Das ist aber doch logisch!
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