Hallo, Rückenkrank,
wenn Sie eine stationäre medizinische Reha beantragt haben, ist es eher unüblich, dass eine ambulante Reha genehmigt wird. Unabhängig davon haben Sie die Möglichkeit die Sachbearbeitung davon zunächst telefonisch oder schriftlich in Kenntnis zu setzen, dass Ihnen an einer STATIONÄREN Maßnahme gelegen ist und Sie daher eine unkomplizierte Änderung des Bescheides erwirken wollen. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit einen Widerspruch in der Angelegenheit zu führen, sofern Ihrer Bitte nicht nachgekommen wird. Angaben zur zuständigen Sachbearbeitung sollten im erhaltenen Bescheid enthalten sein.
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