Hallo Marianne,
schön, dass es Ihnen wieder besser geht.
Wenn es sich um eine medizinische Rehabilitation handelt, bleibt die Bewilligung der Maßnahme erhalten und Sie können die Reha wie geplant durchführen.
Wenn eine berufliche Rehabilitation ansteht, sollten Sie vor Beschäftigungsaufnahme das Gespräch mit Ihrem zuständigen Reha-Berater suchen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung