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Experten-Antwort

Reha-Anspruch

von Marianne W.19.12.2024 | 14:49
279 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. Ich bin seit 18 Monaten krankgeschrieben. Eine Reha ist genehmigt und geplant für März 25. Da es mir momentan aber wieder einigermaßen gut geht, würde ich gerne wieder vorher mit der Arbeit starten. Zumindest mal probieren ob ich der Sache gewachsen bin. Verliere ich durch Arbeitsaufnahme vor Reha meinen Anspruch auf diese? Wird diese wenn ich wieder arbeiten gehe automatisch abgesagt? Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marianne,

 

schön, dass es Ihnen wieder besser geht. 

Wenn es sich um eine medizinische Rehabilitation handelt, bleibt die Bewilligung der Maßnahme erhalten und Sie können die Reha wie geplant durchführen. 

Wenn eine berufliche Rehabilitation ansteht, sollten Sie vor Beschäftigungsaufnahme das Gespräch mit Ihrem zuständigen Reha-Berater suchen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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