Hallo Lippi,
bis spätestens zum Ablauf von zwei Jahren nach beendeter Primärerkrankung können im Einzelfall weitere onkologische Maßnahmen erbracht werden, wenn erhebliche Funktionsstörungen entweder durch die Tumorerkrankung selbst oder durch Komplikationen bzw. Therapiefolgen vorliegen.
Da dieser zwei Jahreszeitraum noch nicht verstrichen ist, wird die ARGE prüfen ob eine der o.g. Voraussetzungen bei Ihnen vorliegt.
Wir wünschen Ihnen für die weitere Genesung alles Gute.