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Reha-Antrag

von Ratlos29.05.2007 | 11:48
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experte, sehr geehrte Damen und Herren, meine Ehefrau war bis ihre Erkrankung im Arbeitsleben aktiv. Wegen psyhische Erkrankung wurde sie fast 5 Monate in einem Krankenhaus stationär behandelt; anschließend besuchte sie dort Tagesklinik. Bei ihr wurde F20.0 als Erkrankung diagnostiert. Ohne ärztlichen Rat habe ich für sie bei der DRV ein Reha-Antrag gestellt. Die von der DRV zur Ausfüllung zugeschickten Formular "Ärztlichen Befundbericht zum Rehabilitationsantrag der Rentenversicherung" will die behandelnde Nervenärztin/Neurologie nicht ausfüllen mit der Begründung, weil eine Besserung aus ihrer Sicht dadurch nicht erreicht werden könne. Eine Reha käme für sie nicht in Betracht, sondern weitere stationäre im Krankenhaus. Meine Frau bezieht derzeit Krankengeld und wird ca. in 5 Moanten ausgesteuert. Meine Frage: Was soll ich dem DRV gegenüber hinsichtlich des Formulars mitteilen, weil die Ärztin nicht ausgefüllt hat ? Was soll noch machen, wenn eine Reha nicht befürwortet wird, jedoch eine Weiterbehandlung im KH, weil das Krankengeld in 5 Monaten ausgesteuert wird ? Für jede nützliche Hinweise bin ich sehr dankbar. Mit freundlichem Gruß

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Ratlos,

wir empfehlen Ihnen, sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

Eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung finden Sie auch in Ihrer Nähe.

14 Antworten

Nixam 29.05.2007 | 12:48
Wird eine med. Reha durch die Hausärztin nicht befürwortet, dann haben Sie wenig Chancen auf eine med. Reha durch den RV-Träger. Sollte das Krankengeld in 5 Monaten auslaufen, so rate ich Ihnen, einen Antrag wegen Erwerbsminderung beim RV-Träger zu stellen, da eine Reha ja wenig Aussicht auf Erfolg hat.
Nixam 29.05.2007 | 12:58
Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung war hier gemeint.
§ XYZam 29.05.2007 | 13:57
Hallo, Ihre Frau sollte den Reha-Antrag stellen.Ob er abgelehnt wird steht ja noch nicht fest.Evtl.ist die DRV ja ganz anderer Ansicht als die behandelnde Ärztin Ihrer Frau.Auch das solls bei der DRV geben.Im übriegen wird eh die Krankenkasse Ihrer Frau darauf drängen,einen Reha-Antrag zu stellen,um sie vom Krankengeldbezug zu bekommen.Über die Durchführung eines Heilverfahrens kann man dann auch sehen,welche Möglichkeiten für Ihre Frau gegeben sind.Dies könnte dann auch eine Rente für Ihre Frau bedeuten.Sellen sie den Reha-Antrag. MfG $XYZ
Ratlosam 29.05.2007 | 14:43
Zunächst herzlichen Dank für die Informationen und freundliche Empfehlungen! Den Reha-Antrag hatte ich bereits für meine Ehefrau gestellt; daraufhin forderte RV-Träger die ärztlichen Befundberichte, die von den behandelnde Ärztin, wie bereits erwähnt, nicht ausgefüllt werden. Nun bin ich aufgrund der Hinweise etwas durcheinander. Soll ich den RV-Träger offen mitteilen, dass die behandelnde Ärztin den Formular nicht ausfüllen will ? Oder soll ich gleichzeitig einen Antrag auf Veranlassung eines Gutachtens durch RV-Träger hinsichtlich des Reha-Antrages stellen ? Da "Reha vor Rente" als Grundsatz angenommen wird, bin etwas skeptisch, ob ein direkten Rentenantrag Aussicht auf Erfolg haben könnte. Wäre es trotzdem sinnvoll ? Herzliche Grüße
Nixam 30.05.2007 | 06:55
Aha! Sie haben uns in die Irre geführt! Jezt sieht die Sachlage doch anders aus: Sie haben einen Reha-Antrag gestellt und nur Ihre Ärztin weigert sich, die Befundberichte auszufüllen. Teilen Sie das bitte schnell Ihrem RV-Träger mit, damit er eine Begutachtung Ihrer Frau durch eine ärztliche Untersuchungsstelle durchgeführt. Ist Ihre Frau tatsächlich so krank, dass eine Reha keinen medizinischen Nutzen bei ihr erbringt, dann gilt der Reha-Antrag als Rentenantrag, wenn festgestellt wird, dass Erwerbsminderung vorliegt. Aus diesem Grunde ist es Ihre Pflicht, den Zustand der Weigerungshaltung Ihrer Ärztin dem RV-Träger mitzuteilen, damit er daraus seine eigene Schlüsse ziehen kann und eine Begutachtung durch den RV-Träger/Ärztliche Untersuchungsstelle der Deutschen Rentenversicheurng vornehmen und über die Notwendigkeit einer Reha oder direkt Erwerbsminderungsrente entscheiden kann.
Nixam 30.05.2007 | 07:00
Sollte Ihre Ärztin die Befundberichte nicht ausfüllen und auch keine Mitteilung an den RV-Träger diesbezüglich erlassen, so kann der Sachbearbeiter unter bestimmten Voraussetzungen das Nichtvorlegen des angeforderten Befundberichts als Nichnachkommen der Mitwirkungspflichten nach § § 60 ff SGB I werten und die Leistung verweigern. Das bringt Ihrer Frau auch nichts. Schon aus diesem Grunde sollten Sie beim RV-Träger anrufen und den Tatbestand der Nichtbereitschaft zur Ausfüllung der Befundberichte durch Ihre Ärztin mitteilen. Teilen Sie das dem RV-träger nicht mit, wird das als Verweigerung Ihrer Frau angesehen(§§ 60 ff SGB I)!
Nixam 30.05.2007 | 07:06
Zu Ihrem letzten Absatz: Stellen Sie direkt einen Rentenantrag und wird im Rahmen des Rentenverfahrens ersichtlich, dass eine med. Reha Linderung bringen kann, dann kann auch im Rahmen des Rentenverfahrens vor Entscheidung im Rentenverfahren eine med. Reha angeregt und durchgeführt werden. Da Sie aber schon den Reha-Antrag gestellt haben, würde ich lediglich telefonische ML an den RV-Träger geben bezüglich des Befundberichts. Ein zusätzlicher Rentenantrag bringt jetzt nur noch Verwirrung, denn es besteht ja nun durch den Reha-Antrag ein Vorgang und der sollte erstmal vom Sachbearbeiter abgearbeitet werden.
Mam 30.05.2007 | 07:27
Warum hat uns Ratlos in die Irre geführt ? Der Sachverhalt (Rehaantragstellung, Ärztin weigert sich Befundbericht auszufüllen) wurde doch schon im 1.Beitrag erläutert ?!?!?!?!
Wissenderam 30.05.2007 | 09:49
"Sollte Ihre Ärztin die Befundberichte nicht ausfüllen und auch keine Mitteilung an den RV-Träger diesbezüglich erlassen, so kann der Sachbearbeiter unter bestimmten Voraussetzungen das Nichtvorlegen des angeforderten Befundberichts als Nichnachkommen der Mitwirkungspflichten nach § § 60 ff SGB I werten und die Leistung verweigern." Erzählen Sie nicht solchen "Müll"! Das kann der Sachbearbeiter nicht. Der Sachbearbeiter kann nur durch das SG eine Vernehmung der Ärztin vornehmen lassen. Die Pflicht der Ärztin ist in § 100 SGB X geregelt.
???am 30.05.2007 | 11:47
Nix meinte nicht, dass der Sachbearbeiter der Ärztin die Leistung verweigert, sondern der Frau von Ratlos. Dies ist ja auch logisch, denn wenn Ratlos den Sachbearbeiter nicht informiert, denkt der wohl, dass da jemand bei der Antragsbearbeitung nicht mitwirken will.
Wissenderam 30.05.2007 | 12:03
"Nix meinte nicht, dass der Sachbearbeiter der Ärztin die Leistung verweigert, sondern der Frau von Ratlos." Genau das darf der nicht. Würde den Tatbestand der Nötigung erfüllen. " Dies ist ja auch logisch, denn wenn Ratlos den Sachbearbeiter nicht informiert, denkt der wohl, dass da jemand bei der Antragsbearbeitung nicht mitwirken will." Seit wann können Sachbearbeiter "denken"? Allerdings wäre dem Herrn Ratlos anzuraten mal den Behandler und ggfs. das Krankenhaus zu wechseln, zumindest jedoch ne 2. Meinung einzuholen. F20.0 ist ne Wischiwaschi-Diagnose. Aufgrund der "Sparmaßnahmen" kann es nämlich sein, daß mit uralt-Medikamenten "behandelt" wird, an Stelle der modernen.
Ratlosam 30.05.2007 | 17:04
Ich möchte an allen ForumteilnehmerIn, die für die Aufklärung des Sachverhaltes aktiv mitgewirkt haben, meinen herzlichen Dank übermitteln! Wie schön, dass es Menschen wie NIX, § XYZ, M, WISSENDER, ??? und EXPERTE gibt! Herzliche Grüße !
Wissenderam 30.05.2007 | 22:54
Bitte, gern gemacht. Zum Abschluß noch ein Hinweis an Sie: Es gibt da den Bundesverband Psychiatrieerfahrener und entsprechende Landesverbände. Das sind die Experten, die Ihrer Frau und Ihnen helfen können, denn die wissen mehr - aus eigener Erfahrung - als die Ärzte. Die kennen sich auch in Sachen Medikamente und deren Wirkung besser aus, denn die haben die ja geschluckt - oder auch nicht. Gute Besserung für Ihre Frau ...
----am 31.05.2007 | 15:17
"Seit wann können Sachbearbeiter "denken"?" Danke, ich denke grad, dass Sie hier ziemlichen Müll erzählen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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