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Reha Antrag abgelehnt

von Dieter196127.07.2007 | 10:25
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4 Antworten

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Mein Reha Antrag auf Berufliche Umschulung aus medizinischen Gründen wurde abgelehnt, es wurde mir lediglich ein Zuschuss zur beruflichen Wiedereingliederung in Aussicht gestellt. Ich sollte mich zu diesem Zweck mit meiner Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Ich habe Widerspruch eingelegt und auch dieser wurde zurück gewiesen. Nach einem Telefonat mit dem zuständigen Reha Berater teilte mir dieser mit, dass ich mir die Chance auf eine Umschulung durch den Widerspruch selbst verbaut hätte. Ich hätte mich laut seiner Aussage zuerst an ihn wenden sollen. Davon hatte im Bescheid aber nichts gestanden, sondern wie oben erwähnt der Gang zur Arbeitsagentur. Frage: Kann das alles so Rechtens sein? Macht es Sinn zu Klagen? Am 28.August habe ich ein Beratungsgespräch bei obigem Reha Berater. Wie soll ich mich dort verhalten? Vielen Dank für Eure Antwort.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zunächst einmal hat jeder Versicherte das Recht gegen einen Bescheid Widerspruch einzulegen, wenn er damit nicht einverstanden ist. Ob Sie eine Umschulung erhalten steht nicht im Zusammenhang mit dem Widerspruch. Ich empfehle Ihnen im persönlichen Gespräch mit dem Reha-Fachberater die Gründe für die Nichtgewährung einer Umschulung genau zu erfragen. Darüber hinaus wäre es sicher sinnvoll, wenn Sie sich bereits vorab (z.B. über das Internet/ die Arbeitsagentur) über für Sie interessante und erfolgversprechende Berufsbilder erkundigen würden, um mit einer möglichst konkreten Vorstellung in das Gespräch zu gehen.

3 Antworten

Nixam 27.07.2007 | 11:18
Sicher haben Sie da etwas falsch verstanden. Das In-Aussicht-Stellen von Eingliederungszuschüssen besagt folgendes: Der Fachberater hat aus dem Beratungsgespräch mit Ihnen "herausgehört", dass Sie für eine Umschulung die erforderliche Qualifikation für eine qualifizierte Umschulung nicht mitbringen oder dass Sie eigentlich ausreichend qualifiziert sind und deshalb eine Umschulung bei Ihnen nichts bringen würde/die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sich dadurch für Sie nicht verbessern würden. Deshalb hat er Ihnen diesen Bescheid erteilen lassen, mit dem er Ihnen die Vermittlung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt bewilligt hat und damit in Aussicht gestellt hat, Eingliederungszuschüsse zu zahlen, wenn Sie einen einstellungswilligen Arbeitgeber finden. Der Individualität des Einzelfalles sind keine Grenzen gesetzt. Es kann von hier nicht beurteilt werden, ob Sie im Recht sind und deshalb klagen sollen. Eine Begründung,weshalb in IHrem Fall keine Umschulung bewilligt wird, kann auch vor dem Sozialgericht jederzeit vom Fachberater/Sachgebietsleiter individuell begründet werden. Eine richtige Überprüfung durch den Richter ist sowieso nicht so richtig möglich. Suchen Sie das GEspräch! Gehen Sie zu Ihrem Sachbearbeiter und bitten Sie um ein Beratungsgespräch beim Fachberater. Sprechen Sie nochmal mit ihm und fragen Sie nach einer Begründung, weshalb Sie keine Umschulung bekommen. Die Antwort darauf wird Ihnen weiterhelfen. Ausserdem: Wer hat den gesagt, dass jeder der eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt, AUTOMATISCH eine UMSCHULUNG erhält????? Es gibt soviele Möglichkeiten, einen Menschen zu fördern, in Brot und Arbeit zu kommen. Wie gesagt: Rehabilitationsangelegenheiten sind immer sehr spezifisch und individuell. Da kann Ihnen hier im Forum auch keiner DEN RICHTIGEN Rat geben. Gehen Sie den von mir beschreibenen Weg des persönlichen Gesprächs ! Nutzen Sie das Beratungsgespräch beim Fachberater und fragen Sie konkret: Warum bekomme ich keine qualifizierte Umschulung? Die Antwort erhalten Sie prompt - von ihm! Viel Erfolg! Nix
Nixam 27.07.2007 | 11:50
Mir ist aufgefallen: Sie sind Jahrgang 1961: Das heisst, Sie sind etwa 46 Jahre alt. Wenn Sie eine Umschulung anfangen, die zwei Jahre dauert, werden Sie etwa 48 Jahre alt sein. Die Frage, die sich Ihr Fachberater auch gestellt hat, ist: Kann dieser Mensch mit 48 Jahren nachher einen Job bekommen? Diese Frage müssen Sie sich bei allem Jugendwahn der heutigen Firmen auch stellen, egal welche Qualifikationen Sie mitbringen.
Kritikeram 28.07.2007 | 14:21
Die Frage, die sich Ihr Fachberater auch gestellt hat, ist: Kann dieser Mensch mit 48 Jahren nachher einen Job bekommen? Diese Frage müssen Sie sich bei allem Jugendwahn der heutigen Firmen auch stellen, egal welche Qualifikationen Sie mitbringen." Kann er, wenn er in einem "Mangelberuf" qualifiziert ist oder einen excellenten Abschluß 1,xx vorweisen kann. Da spielt das Alter keine Rolle.
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