Hallo Anna,
die Widerspruchsausschüsse der Rentenversicherung überprüfen strittige Entscheidungen, wenn beispielsweise eine Rehabilitationsleistung abgelehnt wurde. Die Gremien sind mit ehrenamtlichen Mitgliedern aus dem Kreis der Selbstverwaltung besetzt. Sie arbeiten autonom und unabhängig von der Verwaltung. Ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts sollte in angemessener Frist beschieden werden.
Wenn über einen Widerspruch zu entscheiden ist, gelten drei Monate als angemessen.
Die Bearbeitungsdauer kann von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wenn Sie zu dem Widerspruch kein neues Attest von Ihrem Arzt oder besser Facharzt beigelegt haben daß einen Widerspruch
gerechtfertigt, dauert es meistens länger. Nur wenn der zuständige Sachbearbeiter auf Grund eines aussagekräftigen schriftlichen Widerspruchs Ihres Arztes eine "Abhilfebescheinigung" ausstellt, geht es innerhalb von ein paar Wochen. Ansonsten landet der Fall im Widerspruchsausschuss der nur alle paar Wochen zusammen trifft. Meistens erfolgt dann eine Ablehnung des Widerspruchs. Viel Glück.
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