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Experten-Antwort

Reha Antrag abgelehnt

von anna27.05.2025 | 12:57
287 Ansichten
4 Antworten
Ich habe nun Widerspruch eingelegt, innerhalb der 4 wochen frist. wie lange ist nun die frist, bis der antrag erneut geprüft wird, bekomme ich nun auch innerhalb von 4 wochen eine rückmeldung?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.05.2025 | 13:16

Hallo Anna,

 

die Widerspruchsausschüsse der Rentenversicherung überprüfen strittige Entscheidungen, wenn beispielsweise eine Rehabilitationsleistung abgelehnt wurde. Die Gremien sind mit ehrenamtlichen Mitgliedern aus dem Kreis der Selbstverwaltung besetzt. Sie arbeiten autonom und unabhängig von der Verwaltung. Ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts sollte in angemessener Frist beschieden werden.

Wenn über einen Widerspruch zu entscheiden ist, gelten drei Monate als angemessen.

Die Bearbeitungsdauer kann von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schadeam 27.05.2025 | 13:21
Da dauert so lange wie es eben dauert, da kann niemand etwas voraussagen. Und nein, da gibt es keine Fristen.
Chris.am 27.05.2025 | 20:19
Wenn Sie zu dem Widerspruch kein neues Attest von Ihrem Arzt oder besser Facharzt beigelegt haben daß einen Widerspruch gerechtfertigt, dauert es meistens länger. Nur wenn der zuständige Sachbearbeiter auf Grund eines aussagekräftigen schriftlichen Widerspruchs Ihres Arztes eine "Abhilfebescheinigung" ausstellt, geht es innerhalb von ein paar Wochen. Ansonsten landet der Fall im Widerspruchsausschuss der nur alle paar Wochen zusammen trifft. Meistens erfolgt dann eine Ablehnung des Widerspruchs. Viel Glück.
Chris.am 27.05.2025 | 21:47
Chris. schrieb

Wenn Sie zu dem Widerspruch kein neues Attest von Ihrem Arzt oder besser Facharzt beigelegt haben daß einen Widerspruch

gerechtfertigt, dauert es meistens länger. Nur wenn der zuständige Sachbearbeiter auf Grund eines aussagekräftigen schriftlichen Widerspruchs Ihres Arztes eine "Abhilfebescheinigung" ausstellt, geht es innerhalb von ein paar Wochen. Ansonsten landet der Fall im Widerspruchsausschuss der nur alle paar Wochen zusammen trifft. Meistens erfolgt dann eine Ablehnung des Widerspruchs. Viel Glück.

Das sagt Dr. Google: Abhilfebescheid: Wenn der Widerspruch begründet ist, wird ein Abhilfebescheid erteilt. Dieser Bescheid ändert den ursprünglichen Bescheid und berücksichtigt die Kritik aus dem Widerspruch. Zentrale Widerspruchsstelle: Wenn der Widerspruch von der Rentenversicherung abgelehnt wird, geht er an die Zentrale Widerspruchsstelle, wo ein Ausschuss aus Vertretern der Rentenversicherung, der Versicherten und der Arbeitgeber ihn erneut prüft. Rechtsweg: Wenn die Entscheidung der Widerspruchsstelle nicht gefällt, kann man noch Klage vor dem Sozialgericht erheben. Außerdem haben Sie in Ihrer Frage nicht die Begründung mitgeteilt warum die Reha abgelehnt wurde, Vierjahresfrist?, nicht alle Behandlungen vor Ort ausgeschöpft? etc. Also abwarten.
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