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Experten-Antwort

Reha Antrag bewilligt nach 1,5 Jahren Krankheit

von Henry 19.10.2023 | 18:27
408 Ansichten
2 Antworten
Ich bin seit gut 1,5 Jahren krankgeschrieben und werde diese Woche von der Krankenkasse ausgesteuert. Eine weitere Krankmeldung wird es nicht geben, zurückkehren in meinen Job möchte ich nicht. Somit wollte ich kündigen (3 Monate K-Frist zum Ende Januar) und meinen Resturlaub nehmen. Jetzt wurde die Reha im Schnellverfahren genehmigt und ich frage mich, ob ich nun kündigen soll, oder abwarten…? Bin gerade überfragt. Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.10.2023 | 04:41

Hallo Henry,

 

vermutlich wurden Sie von Ihrer Krankenkasse aufgefordert den Antrag zu stellen und sind in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt worden oder es erging zumindest Mitteilung Ihrer Krankenkasse an den zuständigen Rentenversicherungsträger, dass seit Langem AU vorliegt und ein Eil-Heilverfahren angestrebt werden soll. Insofern wurde das Reha-Verfahren vermutlich schnellstmöglich mit der Bitte um bevorzugte Einladung Ihrerseits in der Reha-Einrichtung bewilligt.

 

Zu Ihrer Fragestellung aus arbeitsrechtlicher Sicht kann im Rahmen des Forums keine Auskunft erteilt werden. Die Fragestellung bezieht sich nicht auf den Rechtsbereich des SGB VI bzw. SGB IX und ist nicht Bestandteil des Rehabilitationsrechts. Von Empfehlungen hierzu wird daher abgesehen. Wir bitten um Verständnis.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Abschlägeam 19.10.2023 | 18:56
nicht selbst kündigen, abwarten und während der Reha weiter informieren (beim Sozialdienst dort). Bis dahin bei der Agentur für Arbeit melden und Ansprüche im Zuge der 'Nahtlosigkeit' beantragen. Ggfs. ist dafür eine weitere Krankmeldung notwendig, auch wenn der Anspruch auf Krankengeld endet, besprechen Sie das mit Ihren Ärzten. https://www.betanet.de/arbeitslosengeld-nahtlosigkeit.html… Wenn Sie noch Urlaubsansprüche haben, könnten Sie auch versuchen, jetzt nach der Krankheit Urlaub gewährt zu bekommen, dann aber wird es mit der Nahtlosigkeit danach wohl nichts mehr. Informieren Sie sich hierzu verbindlich auch bei der Agentur für Arbeit. Aber das mit der Kündigung sollten Sie erst einmal lassen.
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