Hallo Henry,
vermutlich wurden Sie von Ihrer Krankenkasse aufgefordert den Antrag zu stellen und sind in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt worden oder es erging zumindest Mitteilung Ihrer Krankenkasse an den zuständigen Rentenversicherungsträger, dass seit Langem AU vorliegt und ein Eil-Heilverfahren angestrebt werden soll. Insofern wurde das Reha-Verfahren vermutlich schnellstmöglich mit der Bitte um bevorzugte Einladung Ihrerseits in der Reha-Einrichtung bewilligt.
Zu Ihrer Fragestellung aus arbeitsrechtlicher Sicht kann im Rahmen des Forums keine Auskunft erteilt werden. Die Fragestellung bezieht sich nicht auf den Rechtsbereich des SGB VI bzw. SGB IX und ist nicht Bestandteil des Rehabilitationsrechts. Von Empfehlungen hierzu wird daher abgesehen. Wir bitten um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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