Hallo "Ich 123",
das ist unschön gelaufen, aber tatsächlich entscheidet jeder Träger für sich, ob der R0210 + R0215 im fortlaufenden Verfahren erforderlich sind.
Es empfiehlt sich im Vorfeld abzuklären, ob weitere medizinische Unterlagen erforderlich sind. Ggf. sind nur die Vordrucke ausgefüllt einzusenden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Das ist wahrscheinlich wieder ein Kommunikationsproblem in der DRV. Der Sachbearbeiter, welcher den Rentenantrag bearbeitet, sieht nur den Rentenantrag und bearbeitet den nach Schema F und fordert damit auch den Vordruck R0210 an. Was in einem Rehaverfahren abgelehnt wurde, sieht er nur wenn er danach aktiv sucht, spätestens wenn es wieder bei dem Sozialmedizinischen Dienst liegt. Vielleicht rufen Sie ihn nochmal höflich an und weisen ihn auf den ablehnenden Rehabescheid hin. Am Besten mit Datum des Schreibens .
Wieder? Kommt wohl öfters vor, ts ts. Sie haben es doch gehört, es interessiert den Sachbearbeiter nicht, was in der Rehaablehnung steht, es ist ihm egal!
Medizinische Dinge auszuwerten sind gar nicht Aufgabe einer Sachbearbeitung, sondern des sozialmedizinischen Dienstes!
Medizinische Dinge auszuwerten sind gar nicht Aufgabe einer Sachbearbeitung, sondern des sozialmedizinischen Dienstes!
Aha. Und festgestellt, dass eine Reha nichts bringt hat wer?
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