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Experten-Antwort

Reha-Antrag möglich? Zuständigkeit?

von Ikarus202307.06.2023 | 13:54
121 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich wurde im Dezember 2022 stationär in einem Klinikum behandelt (Ziel: operative Entfernung des Hypophysenmakroadenoms). In Folge eingetretener schwerer Komplikationen verfiel ich während der OP in ein Koma und wurde nach einem weiteren Eingriff zur stationären Weiterbehandlung in ein Klinik- und Rehabilitationszentrum verlegt. ( Weaning Station  neurologische frührehabilitativen Behandlung) Entlassung Ende März 2023. Aktuell besteht eine Halbseitenlähmung. Eine eingeschränkte Fortbewegung ist nur mit Hilfe eines Rollstuhls möglich. Es besteht eine dauernde Pflegebedürftigkeit (PG4). Mein künftiges Leben ist daher nur mit gravierenden Einschränkungen/Veränderungen möglich. Anfang April 2023 erfolgte ein endgültiger Umzug in eine Behinderteneinrichtung. ( ca. 1x wöchentlich Ergo bzw. Physio). Bisher hatte ich noch nie eine „normale Reha“ beantragt. Kann ich eine beantragen und wo muss ich ggf. den Antrag stellen? Da ich erst 56 Jahre alt bin, möchte ich natürlich nichts unversucht lassen, um meinen Gesundheitszustand zu verbessern. Ich beziehe seit Jahren eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Im Voraus vielen Dank. Freundliche Grüße Ikarus2023

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ikarus2023,

eine Reha über die Rentenversicherung ist grundsätzlich nur möglich, wenn eine Aussicht besteht, dass Ihre Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden kann.

Eine Reha können Sie auch über Ihre Krankenkasse beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

wennam 07.06.2023 | 14:29
Einen Antrag können Sie natürlich stellen. Sinnvollerweise sprechen Sie vorher mit Ihrem behandelnden Arzt darüber, der muss nämlich einen Befundbericht schreiben und sollte deswegen eine Reha auch für gut halten. Als zuständigen Träger würde ich nach Ihrer Schilderung die Krankenkasse ansehen. Sollte die sich als Irrtum herausstellen, ist das auch kein Problem. Die Krankenkasse leitet den Antrag dann einfach weiter.
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