Hallo Ikarus2023,
eine Reha über die Rentenversicherung ist grundsätzlich nur möglich, wenn eine Aussicht besteht, dass Ihre Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden kann.
Eine Reha können Sie auch über Ihre Krankenkasse beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung