Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

REHA-Antrag nach § 51 SGB V

von RehaBoi22.08.2018 | 16:55
304 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe die 10 Wochen Frist beim Reha Antrag verpasst. Am Telefon wurde mir gesagt das der Anspruch auf Krankengeld ist nun verwirkt. Mit was muss ich rechnen?

4 Antworten

Rentenuschiam 22.08.2018 | 18:25
Leider ist die Frage sehr unpräzise gestellt und zudem wahrscheinlich auch im falschen Forum. Fragen zur Krankengeldzahlung sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse klären. MfG
Silviaam 22.08.2018 | 18:43
Die Verwirkung des Krankengeldes bedeutet, dass sich Ihnen gegenüber die KK nicht mehr Leistung verpflichtend sieht und die Krankengeldzahlung eingestellt wird. Mit der Aufforderung und Fristsetzung zur Rehastellung hat man Ihnen mit Sicherheit auch bereits schriftlich offeriert, mit welchen Konsequenzen/Sanktionen Sie zu rechnen haben, wenn Sie der fristwahrenden Antragstellung nicht nachkommen. Vielleicht in Zukunft einmal früher intensiver darüber nachdenken, dass man als Leistungsberechtigter auch gegenüber dem Leistungserbringer Pflichten zu beachten und nicht grundsätzlich nur Rechte hat. Gibt es Ihrerseits einen besonderen/plausiblen Grund zur Fristverstreichung, oder was hat Sie bewogen, den Antrag nicht fristwahrend zu stellen und es auszusitzen?
W*lfgangam 22.08.2018 | 19:22
Hallo RehaBoi, ein Blick in den § 51 SGB V: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__51.html "(3) Stellen Versicherte innerhalb der Frist den Antrag nicht, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist. Wird der Antrag später gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag der Antragstellung wieder auf." Wenn Sie natürlich auch so finanziell abgesichert sind, müssen Sie einfach nichts machen ...außer brav die KV/PV-Beiträge bis zum späteren Rentenbeginn weiter zahlen - dazu wird Sie noch ein Schreiben Ihrer KK erreichen, da Sie mit Ende Krankengeld 'zunächst' auch nicht mehr/über den Krankengeldbezug krankenversichert sind. Vielleicht greift ja alternativ die Familienkrankenversicherung für umsonst. Gruß w.
Schorscham 22.08.2018 | 20:31
Holen Sie die Antragsstellung unverzüglich nach, damit der finanzielle Schaden (Krankengeldausfall) überschaubar bleibt. Diese "10 Wochen-Frist" ist schon unverhältnismäßig großzügig bemessen. Wenn man die dann auch noch überschreitet, (aus Faulheit, Dummheit oder aus "strategischen Gründen"), ist die "harte Keule" der Krankenkasse nicht zu beanstanden. Zumindest hält sich mein Mitleid in Grenzen. MfG
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026