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Experten-Antwort

REHA-Antrag nach § 51 SGB V

von Micha23.06.2018 | 23:28
521 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich wende mich, mit einem für mich schwerwiegenden Thema, an euch. Letztes Jahr wurde ich im April unerwarteter Weise von starken Panikattacken heimgesucht. Das ging so weit das ich innerhalb weniger Tage über die Notfallaufnahme im Krankenhaus gelandet bin und dort 9 Wochen auf der Psychiatrischen Abteilung verbracht habe. Da meine Panikattacken auch mit Verlustängsten verknüpft waren, aufgrund meiner kleinen Tochter und einem Unfall bei dem sie knapp dem Tode entkommen ist, waren die Fortschritte in der Klinik nur minimal. Was dort vor allem geholfen hat, war die medikamentöse Einstellung. Depressionen hatte ich während des Aufenthalt zusätzlich bekommen. Mit anfänglicher Unterbrechung, wurde ich danach Ambulant von einem Psychotherapeuten behandelt. Das hatte deutliche Verbesserungen meines Gesundheitszustands bewirkt. Leider ist mein Therapeut kurze Zeit später in Rente gegangen. Da die meisten Psychotherapeuten Wartefristen von 6 Monaten aufwärts haben, konnte ich keinen Therapie Anschluss finden. Ich habe mich dennoch entschlossen wieder Arbeiten zu gehen. Habe das 3 Monate durchgehalten und bin Ende Februar wieder Arbeitsunfähig geworden. Ende April ist dann die Aufforderung zum REHA-Antrag nach § 51 SGB V ins Haus geflattert, mit der üblichen 10 Wochen frist. Was besonders prekär an dieser Situation ist, ist die Tatsache das ich als Freiberufler ausschließlich Krankenversichert war und kein Anspruch auf EM-Rente habe. Ich habe auch keinen Anspruch auf Hartz 4, Grundsicherung oder ähnliches. Das Problem, wir haben vor einiger Zeit ein Haus gebaut. Wir müssten unser Vermögen erst aufbrauchen, was nicht möglich wäre. Wir müssten das Haus verkaufen, mit Abschlag und da es zu 100% finanziert ist, könnten wir nicht mal die kompletten Schulden tilgen. Das würde uns mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Insolvenz treiben. Daraufhin habe ich mich mit der Thematik auseinandergesetzt und das Problem auch mit meinem Psychiater (nicht Psychotherapeut) erörtert. Er kam zu dem Schluss und ich mit der Zeit auch, das aufgrund der Höhe des Krankengeld das ich beziehe, die Krankenkasse mich höchstwahrscheinlich versucht aus dem Krankengeld heraus zu drängen. Anschließend habe ich versucht das Gespräch zur Krankenkasse zu suchen und habe versucht möglichst mit den Fakten zu argumentieren: Eine Ambulante Therapie brachte bis jetzt größeren Erfolg als eine Stationäre Therapie und eine Rehatherapie würde meine Depressionen/Panikattacken verschlimmern bedingt durch die Verlustängste. Außerdem habe ich damit argumentiert das es mich und was noch viel schlimmer ist, meine Familie in den finanziellen Ruin treiben würde. Daraufhin wurde wortwörtlich gesagt: "ihre finanzielle Situation ist für uns und das weitere Verfahren nicht von Belang", "Was am besten für Sie ist, wissen immer noch am ehesten wir oder der MDK". Weitere Sätze erspare ich euch lieber. Auf jeden Fall sucht man Empathie vergebens. Ich habe mich vor einigen Wochen in einem Institut für Psychotherapie gemeldet und werde dort in den kommenden Wochen bzw. Monaten, eine Psychoanalytische Therapie bekommen á 3 Stunden pro Woche über ein halbes Jahr. Ich bin fest eingeplant. Es könnte früher werden (wenn jemand abspringt) oder eben später. Ich verspreche mir davon das ich es schaffen könnte, auf absehbare Zeit wieder Vollzeit zu arbeiten und für die Familie zu sorgen. Von einer Reha verspreche ich mir allerdings nur eine Verschlimmerung. Um zu meiner Kernfrage zu kommen: Wie schaffe ich es noch bis zur Besserung meines Zustand Krankengeld zu beziehen? Bzw. gibt es eine realistische Chance auf Rehaunfähigkeit zu bestehen, so das die Psychoanalytischen Therapie Vorrang hat. Mein Psychiater ist allerdings davon nicht begeistert und es wirkt mir so, als würde er Ausflüchte suchen weil er offensichtlich keinen Ärger mit der Krankenkasse haben möchte. Er wird mir keine Rehaunfähigkeit bescheinigen. Trotz alle dem er selbst sagt, das eine Reha mir wohl eher schaden würde, als helfen. Ich habe bereits gelesen das es legale Möglichkeiten gibt, die Reha möglichst lange hinaus zu schieben. Erstmal einen Formlosen Antrag stellen, dann in der Reha Beratungsstelle ausfüllen lassen etc. pp. Aber es scheint mir sehr ungewiss, da es mir zwar mindestens 1 Monat bringen wird aber auch maximal 4 Monate. Ich bin mir nicht sicher ob das alles reichen wird. Ich bin für jeden konstruktiven Ratschlag dankbar. Das ganze soll hier aber nicht für Grundsatzdiskussionen oder andere ausufernde Sachen missbraucht werden. Gerne auch per PM oder E-Mail.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo micha,

durch die Aufforderung zur Reha-Antragstellung nach § 51 SGB V hat Ihre Krankenkasse nach Ablauf der 10 Wochen die Möglichkeit ihre Leistung (Krankengeld) einzustellen. Bei Ihrer finanziellen Situation wäre das sicherlich die denkbar ungünstigste Option. Insofern sollten Sie einen entsprechenden Reha-Antrag stellen. Es muss ja nicht sofort sein. Der Gesetzgeber hat Ihnen hierzu einen Zeitraum von 10 Wochen eingeräumt.

Ihre behandelnden Ärzte / Therapeuten müssen ja nicht schreiben, dass Sie rehabilitationsunfähig sind. Sie können aber eine medizinische / psychologische Beurteilung darüber abgeben, was die Trennung von Ihrer Familie aufgrund Ihrer Verlustängste möglicherweise für Auswirkungen auf Ihren Gesundheitszustand haben werden. Insofern wäre dann eine wohnortnahe Rehabilitation anzustreben, sofern überhaupt eine Rehabilitation aus Sicht des zuständigen Rentenversicherungsträgers befürwortet wird. Wohnortnahe Rehabilitation könnte dann auch in Form einer ambulanten Rehabilitation durchgeführt werden. Dann würden Sie tagsüber an einer ambulanten psychotherapeutischen Rehabilitation teilnehmen (vorausgesetzt es gibt eine entsprechende Einrichtung in Ihrer Nähe) und abends wären Sie wieder bei Ihrer Familie.

Sie können eine medizinische Rehabilitation auch jederzeit aus gesundheitlichen Gründen abbrechen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand während der Rehabilitationsleistung verschlechtern sollte. Keiner wird Sie hindern, dann erneut in ein Krankenhaus zu gehen. Sie müssen auch keine Angst vor Kosten haben, wenn Sie die Rehabilitationsleistung wieder abbrechen. Der Forderung der Krankenkasse ist damit jedoch genüge getan.

Ich denke Sie sollten es versuchen. Wenn das Ergebnis der Rehabilitation dann heißt, weiterhin arbeitsunfähig, wäre Ihre Krankenkasse zunächst wieder am Zug.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann haben Sie noch Wartezeit, bis Ihre 3-stündige Wochentherapie beginnen kann. Insoweit hindert Sie doch nichts! Versuchen Sie es!

Wir wünschen Ihnen für Ihre Gesundheit und Ihren weiteren Lebensweg viel Erfolg.

Ihr Experte

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3 Antworten

Fastrentneram 24.06.2018 | 10:52
Sie können zwar die Antragstellung auf Reha verzögern, aber das verschiebt doch Ihr Problem nur etwas. Die KK wird Ihnen spätestens nach Fristablauf das Krankengeld streichen, wenn Sie der Aufforderung zur Antragstellung nicht nachkommen. Letztendlich ist eine Reha doch Ihre letzte Chance wieder arbeitsfähig zu werden. Sonst droht Ihnen tatsächlich die Insolvenz. Wenn man sich selbständig macht, muss man sich auch privat oder gesetzlich gegen Berufsunfähigkeit und/oder Erwerbsminderung absichern. Wer naiv genug ist, das nicht zu tun, muss dann auch die Konsequenzen tragen. Diese Aussage ist zwar nicht emphatisch (Mitgefühl hilft Ihnen hier aber auch nicht weiter) dafür aber realistisch. Ich wünsche Ihnen aber gute Besserung und die Wiederherstellung Ihrer Arbeitskraft.
DRVam 24.06.2018 | 08:16
So ungern ich das sage. Sie haben es versäumt, sich für den Fall einer Erwerbsminderung abzusichern. Jetzt ist guter Rat teuer, wenn nicht gar unmöglich. Sie erwarten in einem Rentenforum Tipps, wie Sie weiter vorgehen sollen, obwohl Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente nicht erfüllen? Mein Vorschlag hören Sie auf Ihre Ärzte. Sie haben doch gar keine andere Wahl. Wenn Sie nicht wieder arbeitsfähig werden, landen Sie unweigerlich bei Hartz4.
Pegasusam 25.06.2018 | 08:32
Wie alt ist denn Ihre "kleine" Tochter? Bestehen evtl. doch ggf. EM-Rentenansprüche, von denen Sie nichts ahnen?
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