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Experten-Antwort

REHA-Antrag nach § 51 SGB V

von Hardi14.03.2015 | 20:06
1607 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, habe mich schon vor 3 Wochen an das Forum gewendet und kompetente Antworten auf meine Fragen bekommen. Nun wende ich nochmals an euch mit der Bitte um Unterstützung. Fakten: Bin seit Oktober 2014 krank, beziehe seit Anfang Dezember 2014 Krankengeld und habe zum 31.12.2014 nach 41 Jahren meine Arbeit verloren. Habe einen GdB von 50 %. Mein Wunsch: Möchte am 01.08.15 in Rente für schwerbehinderte Menschen mit 10,8 % Anzüge gehen. Nun habe ich in der letzten Woche eine Aufforderung von meiner Krankenkasse erhalten einen REHA-Antrag nach § 51 SGB V bis Mitte Mai zu stellen, sonst werden ab dann die Krankengeldzahlungen eingestellt. Wollte meinen Rentenantrag, nach Rücksprache mit der Sachbearbeiterin bei der Stadtverwaltung, Ende April stellen. Die mit gesendeten Formulare G 100, G 110 und G 115 wollte ich auszufüllen und kurz vor Ablauf der Frist wie von der Krankenkasse verlangt dort einreichen. Nun sagte mir gestern ein Bekannter, das könnte ich alles vergessen, ich hätte eine eingeschränkte Dispositionsbefugnis und ich dürfte jetzt gar keinen Rentenantrag mehr stellen. Stimmt die Aussage überhaupt und was muss ich eventuell tun um mein Ziel 01.08.2015 zu noch erreichen? Bin total durcheinander. Alles ist so kompliziert. Freue mich über jeden guten Rat und sage schon mal vielen Dank. Hardi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hardi,

die Einschränkung des Dispositionsrechts aufgrund der Aufforderung der Krankenkasse nach § 51 SGB V bezieht sich nur auf die Reha-Antragstellung bzw. einen daraus resultierenden Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Das Recht, frei (also ohne Zustimmung der Krankenkasse) über einen Altersrentenantrag zu entscheiden bleibt hiervon letztlich unberührt.

Wenn Sie also gern ab 01.08.2015 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen möchten, können Sie diese uneingeschränkt beantragen. Ungeachtet dessen sollten Sie sich hinsichtlich der Möglichkeiten im weiteren Verfahren nochmals individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen. Hier können Sie dann auch gleich den geforderten Reha-Antrag abgeben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

???am 14.03.2015 | 22:09
Vergessen Sie Bekannte und deren Weisheiten. Den Reha-Antrag stellen Sie kurz vor Fristablauf. Nicht bei der Krankenkasse, sondern irgendwo anders. Es genügt, wenn Sie formlos schreiben: "Hiermit stelle ich einen Reha-Antrag". Lassen Sie sich die Antragstellung auf einem Duplikat bestätigen, z. B. bei der Stadtverwaltung oder bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Damit haben Sie zunächst Ihre gesetzliche Pflicht erfüllt. Danach lassen Sie sich Zeit, diese einzusenden. In den Fomularen geben Sie später an, dass Sie Altersrente beantragt haben und den Antrag nur wegen der Aufforderung der Krankenkasse stellen. Die Zeit bis 31.07.2015 zu überbrücken dürfte unproblematisch sein. Der Reha-Antrag gilt zwar später möglicherweise als EM-Rentenantrag, doch in der Zwischenzeit gibt es ja Krankengeld bis zur Altersrente. Das mit dem Dispositionsrecht für den Reha-Antrag, der möglicherweise als Rentenantrag gilt, hat mit dem Antrag auf Altersrente nichts zu tun. Vergessen Sie das vorerst. Kein Mensch kann Ihnen verbieten, zusätzlich eine Altersrente zum 01.08.2015 zu beantragen.
KSCam 14.03.2015 | 23:21
Den Altersrentenantrag stellen Sie wie geplant Ende April. Mitte Mai stellen Sie dann den Reha Antrag und warten ab. Selbst wenn der Rehaantrag in einen Em Rentenantrag umgedeutet würde, würden Sie wegen der Zurechnungszeit bis 62 wahrscheinlich mit der EM Rente günstiger wegkommen als mit der Altersrente. M.E. Kann nichts mehr passieren.
tussiam 15.03.2015 | 12:31
wie gesagt altersrentenantrag sellen, mitte mai rehaantrag stellen , sollte rehaantrag genehmigt werden(wovon ich nicht ausgehe) dann lassen sie sich 2 tage vor rehabeginn von ihrem arzt au schreiben so dass die reha verschoben werden muss usw. so bekommen sie die zeit bis zur altersrente im august locker hin. die rentenversicherung wird auch keine reha genehmigen da ja dann schon altersrente beantragt wurde, die zahlen doch keine teure reha mehr wenn klar ist dass sie 3 monate später in altersrente gehen ihre kk kann nichts weiter tun als ihnen krankengeld zu zahlen aber sie müssen den rehaantrag bis mitte mai stellen ist zwar behämmert, aber das gesetz will es so. ist natürlich von der kk auch eine auslegungssache anscheinend ist ihr kksachbearbeiter herr kk persönlich, nützt ihm aber garnichts :-))
Hardiam 15.03.2015 | 17:01
Hallo, vielen lieben Dank für Eure antworten. Habe aber vielleicht letzten Donnerstag einen Fehler gemacht, denn ich habe schon jetzt bei der DRV telefonisch einen kompletten REHA-Antrag angefordert. Die Krankenkasse hat mir nur die Formulare G 100, G 110 und G 115 mit der Aufforderung geschickt . Ich muss immer 180 km zu meinem Facharzt fahren, also alle 4-5 Wochen wegen der weiteren AU und nun wollte ich bei meinem nächsten Arztbesuch nach Ostern, dort direkt den Fragebogen G 600, sowie den Befundbericht von meinem Arzt ausfüllen lassen. Daher der Anruf bei der DRV. War wohl taktisch nicht so klug. Was muss ich denn dann Mitte Mai machen? • Wie komme ich an das ausgefüllte Formular der Krankenkasse oder gebe ich den Antrag ohne dieses bei der Geschäftsstelle der DRV an? Bitte Euch nochmals um Unterstützung. Liebe Grüße Hardi
Achillam 16.03.2015 | 08:52
Die Anträge erhalten Sie unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… G100, G110 den Befund müsste der Hausarzt da haben. Wenn Sie die Krankenkasse ärgern wollen, stellen Sie den Rentenantrag vor dem Rehaantrag, da die RV den Rehaantrag dann an die Krankenkasse weiterleitet. Es liegt dann nämlich ein Ausschlussgrund nach § 12 SGB VI vor.
Achillam 16.03.2015 | 13:08
Selbstverständlich können Sie das. Alles Gute und einen schönen Lebensabend
Hardiam 16.03.2015 | 12:29
Hallo, vielen Dank für die Antworten. Hatte mich schon vor meiner Krankheit beraten lassen und es steht für mich fest, das ich so früh wie möglich in Rente gehen möchte. Keine Krankenkasse, kein Arbeitsamt, nach 41 arbeitsreichen Jahren in den wohlverdienten Ruhestand. Den REHA-Antrag gebe ich dann im Mai bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle ab. Habe nur noch eine Frage, kann ich den Antrag dort auch ohne das Formular der Krankenkasse abgeben? Liebe Grüße Hardi
tussiam 16.03.2015 | 18:22
nicht vergessen eine eingangsbestätigung des rehaantrages sich mitgeben zu lassen, diesen dann per fax an die kk so dass ihnen nicht dass k-geld gesperrt wird:-))
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