Hallo,
bei der Rentenversicherung gilt der Grundsatz Reha vor Rente.
Ich gehe davon aus dass die Rentenversicherung die Rehamaßnahme aufgrund der Aktenlage bewilligt hat.
Wenn die Krankenkasse zur Reha-Antragstellung aufgefordert hat, ist Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt.
Um negative Auswirkungen auf Ihre Krankengeldzahlungen auszuschließen, empfehle ich Ihnen mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner bei der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.
MFG