Hallo Christine Beidatsch,
der Rentenversicherungsträger ist für eine medizinische Rehabilitation zuständig, wenn bestimmte persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Dies wird vom zuständigen Rentenversicherungsträger geprüft.
Auch wenn Sie bereits Erwerbsminderungsrente beziehen, können Sie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten, wenn dadurch die geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert, wiederhergestellt oder zumindest deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.
Grundsätzlich haben Sie erst nach Ablauf von 4 Jahren erneut Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation. Ausnahme: wenn eine Rehabilitationsmaßnahme aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.
Den Antrag sollten Sie somit ggf. erneut an Ihren Rentenversicherungsträger senden.