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Reha-Antrag seit halben Jahr unbearbeitet

von Ben18.03.2016 | 17:34
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin seit 16.10.2015 aus dem KG ausgesteuert, und beziehe seitdem ALG I nach dem §145 SGB III. Bereits im August 2015 habe ich einen Antrag auf eine Medizinisch-berufliche Reha bei der DRV Knappschaft Bahn See gestellt. Im Januar erhielt ich ein Schreiben, das mein Antrag auf Reha auch in einen Rentenantrag umgewandelt werden könne. Es wurde auch beim Sozialmedizinischen Dienst hierzu eine Untersuchung anberaumt, die im Februar stattfand. Heute erhielt ich nun ein Schreiben, das die "Umdeutung meines Antrages auf Reha in einen Rentenantrag" abgelehnt sei, da ich nicht Erwerbsunfähig sei. Irgendetwas in diese Richtung hatte ich nie beantragt oder angefragt. Von meinem Reha-Antrag habe ich nun seit über einem halben Jahr noch keinen Bescheid erhalten.. Telefonisch erhielt ich die Auskunft, das dieser Ablehungsbescheid einer "Umdeutung meines Reha-Antrags auf Rente" auch gleichzeitig meine Ablehung für die Reha sei? Von der Reha staht dort kein Wort, auch ist in der Rechtsbehelsbelehrung nichts von Reha aufgeführt, nur jene Verschriften aus dem SGB 6, welche die EU-Rente bzw. Umdeutung betreffen. Was kann ich noch tun, immerhin warte ich nun schon über ein halbes Jahr auf einen Bescheid über die Reha.. Mir läuft die Zeit davon, denn im Oktober endet ja auch der anspruch auf ALG I (?)

4 Antworten

???am 18.03.2016 | 18:11
Könnte es sein, dass das Schreiben vom Januar ein Reha- Ablehnungsbescheid war? Das würde nämlich dem normalen Vorgehen entsprechen.
Benam 18.03.2016 | 18:32
Das war keine Ablehnung. Keine Silbe davon. Und nicht mal mit Rechtsbehelfsbelehrung oder so, einfach nur ein Schreiben, das man meinen Reha-Antrag in einen Rentenantrag umwandeln kann. Es war mit Kugelschreiber handschriftlich vermerkt, das der Amtsarzt der BA mich für erwerbsgemindert befunden hat und ich die Möglichkeit habe, meinen Antrag umdeuten zu lassen.
KSCam 19.03.2016 | 08:21
Wenn Sie gestern ein Schreiben erhielten, dass der Reha Antrag nicht umgedeutet wird, können Sie doch kurz schriftlich nachfragen, was dann mit Ihrem Antrag passiert (Bewilligung oder Ablehnung). Im Schreiben verlangen Sie eine Entscheidung per Bescheid gegen den Widerspruch möglich ist. Sie können den Brief auch direkt an die Geschäftsführung der KBS senden.......
Lisam 19.03.2016 | 09:23
Naja man muss es nicht immer gleich übertreiben und über die Geschäftsführung gehen... was bringt das? Ausser dass die Mitarbeiter eins aufn Deckel bekommen und man (im Normalfall) die selbe Antwort bekommt. Einfach gleich Widerspruch einlegen und eben noch mal deutlich machen wie dringend die Reha ist und dann regelmäßig alle 3 4 Wochen nachfragen wie weit die sind. Davon mal abgesehen sind Vorgänge mit medizinischen Ermittlungen fast immer etwas langwieriger. Allein schon die Mitarbeit der Ärzte für die Befundberichte ist manchmal der blanke Horror. Da kann dann der RV RV-Träger auch nicht anders als warten und erinnern. MfG Lis
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