Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Bezzi,
nachdem Sie von der Agentur für Arbeit zur Reha-Antragsstellung aufgefordert worden, bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit der für Sie zuständigen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit, sollten Sie für sich selbst keine Reha-Fähigkeit sehen.
Inwieweit tatsächlich Reha-Fähigkeit besteht, wird bei Antragsstellung bei der Deutschen Rentenversicherung vom sozialmedizinischen Dienst des Hauses anhand der übersandten medizinischen Unterlagen entschieden. Welche Leistungen dabei dann ggf. in Betracht kommen, wird im Einzelfall aus medizinischer Sicht entschieden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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