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Experten-Antwort

Reha-Antrag trotz fehlender Rehafähigkeit stellen?

von Bezzi07.12.2023 | 18:52
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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AfA fordert Reha-Antrag. Der Mitwirkungspflicht liegen aber Hinterungsgründe vor. Fehlende Behandlung und Diagnostik. Passende Reha ohne Diagnose finden? Unter 3 Stunden belastbar. Das nennt sich dann fehlende Rehafähigkeit. Behandlung und Diagnostik sind Voraussetzung für Reha. Wie kann da überhaupt schon ein Rehaantrag gestellt werden, für welche Maßnahmen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.12.2023 | 06:15

Hallo Bezzi,

 

nachdem Sie von der Agentur für Arbeit zur Reha-Antragsstellung aufgefordert worden, bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit der für Sie zuständigen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit, sollten Sie für sich selbst keine Reha-Fähigkeit sehen.

 

Inwieweit tatsächlich Reha-Fähigkeit besteht, wird bei Antragsstellung bei der Deutschen Rentenversicherung vom sozialmedizinischen Dienst des Hauses anhand der übersandten medizinischen Unterlagen entschieden. Welche Leistungen dabei dann ggf. in Betracht kommen, wird im Einzelfall aus medizinischer Sicht entschieden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Königam 07.12.2023 | 18:56
Das müssen Sie mit der AfA klären. Lassen sie sich von Ihrem behandelnden Arzt die Rehaunfähigkeit bescheinigen.
Schadeam 07.12.2023 | 18:57
Wenn die AfA das fordert werden Sie wohl die Reha oder die EM Rente beantragen müssen. Was dabei herauskommt, werden Sie sehen. Verweigern Sie sich, sperrt Ihnen die AfA vielleicht das Geld. Muss aber nicht im Rentenforum diskutiert werden.
Bezziam 07.12.2023 | 19:16
Ich habe nicht nach Geldleistung gefragt. Es geht darum, dass die Reha nicht bewältigt werden kann, da Restgesundheit nicht ausreicht. Was macht Reha da für einen Sinn? AU liegt auch vor.
Maxam 07.12.2023 | 19:22
Wer hat Ihnen denn unter 3 Stunden belastbar attestiert?
Von Königam 07.12.2023 | 19:27
Es stehen noch Untersuchungen bei Neurologie und Kardiologie aus. Sowie die Behandlung und Therapie. Danach kann erst über eine Rehafähigkeit entschieden werden.
Königam 07.12.2023 | 20:04
Es bleibt dabei. Das müssen Sie mit der AfA klären. Die Rentenversicherung ist da außen vor.
Schadeam 07.12.2023 | 20:05
Antrag stellen und abwarten ist sinnvoller als im Rentenforum zu lamentieren ob das was die AfAfordert rechtens ist. Wenn die Reha dann bewilligt werden sollte - was in den Sternen steht - können Sie immer noch mit Ihren Ärzte besprechen ob Sie dann rehafähig sind. Ist Schnee von übermorgen.
Expertenteamam 08.12.2023 | 09:15
Vielen Dank für Ihre Antwort. Der Verdacht auf Multiple Sklerose, als einer von vielen Befunden, ist immer noch nicht abgeklärt, ohne eigenes Verschulden. Würde dann, z. B. erstmal die Verdachtsdiagnose geklärt oder einfach in eine neurologische Reha geschickt? Ich hoffe, meine Frsge ist verständlich.
Bezziam 08.12.2023 | 09:24
Zitat von Expertenteam anzeigen
Sorry, Ist an das Expertenteam gerichtet und nicht vom Expertenteam. 🙈 Gespräch mit AfA schon gehabt. Allerdings bin ich der Meinung Reha ohne Diagnosen und ausreichender Behandlung, könnte eher gesundheitlich schädlich sein. Vor allem stört mich, dass bei Ablehnung direkt in Rentenantrag umgewandelt werden soll. Patient ist jung, dementsprechend kaum Rente.
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