Neben den bereits geschilderten Variationen gäbe es noch folgende Möglichkeit:
Lassen Sie sich den Rehaantrag unbearbeitet aushändigen und reichen Sie ihn mit einem Hinweis zum nicht erledigten Befundbericht ein. Schliesslich hat der Rententräger auch die Möglichkeit, einen eigenen Gutachter mit der Erstellung eines Befundberichtes zu betrauen.
Wenn Sie noch länger warten, geht das zu Ihren Lasten.