Hallo Uranus789,
wurden Sie denn von der KK nach § 51 SGB V aufgefordert einen Antrag auf Leistungen zur med. Rehabilitation bei der DRV zu stellen?
Die Krankenkassen reagieren sehr unterschiedlich und es lässt sich nicht sagen, wie ihre reagieren wird. Das Beste ist, wenn Sie Ihre Krankenkasse kontaktieren und mitteilen, wann und warum Sie einen Widerspruch bei der DRV eingereicht haben. Bei der KK wird man sich dann eine Notiz machen und Sie ggf. nach dem Sachstand des Widerspruchs bei der DRV fragen.
Kommt auf den Träger an, dem Grunde nach sind Leistungen zur medizinischen Reha ja bereits genehmigt, somit einfach einen Antrag auf "Wechsel der Behandlungstätte" stellen. Sollten Sie nicht nach §51 SGB in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt worden sein, müssen Sie vorläufig auch nichts mit der Krankenkasse abklären.Gibt es wirklich einen Grund, der gegen die Klinik spricht? Die Krankenkasse könnte Ihnen unterstellen, dass Sie zwar "alles tun um die Reha zu verschieden und das KG möglichst lange abzukassieren" aber "nicht alles tun um gesund zu werden". Mehr kann man zu der gestellten Frage kaum sagen, weil keiner die Reaktion der Kasse kennt. PS: Wenn es nur um eine andere Klinik geht, brauchen Sie keinen Widerspruch einlegen, da reicht ein "einfacher Brief" in dem Sie Ihren Wunsch sachlich begründen.Stimmt so nicht ganz. Der Bewilligungsbescheid stellt einen Verwaltungsakt dar. Und um diesen anzufechten, sind Rechtsmittel in Form eines Widerspruchs einzulegen.
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