Guten Tag Frau Gernand,
Sie können, solange das Dispositionsrecht nicht eingeschränkt ist, den Reha-Antrag zurücknehmen. Ziel der Rehabilitation ist es, die Beeinträchtigung Ihrer Erwerbsfähigkeit zu beseitigen. Sollte dies mit einer Rehabilitation momentan nicht zu erreichen sein (was ich nicht beurteilen kann), würde der Antrag abgelehnt. Gleiches gilt, wenn die Erwerbsfähigkeit durch Ihre ärztliche Behandlung wieder hergestellt werden kann.
Offensichtlich beurteilt Ihre Krankenkasse die Situation anders, denn sonst dürfte sie nicht das Dispositionsrecht einschränken - das sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse klären.
Ggf. würden Sie über eine Antragsrücknahme etwas Zeit "gewinnen", ob dies jedoch tatsächlich zweckmäßig ist, kann ich nicht beurteilen.