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Experten-Antwort

Reha Antritt

von Lila2329.06.2019 | 12:10
283 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe alle, ich habe folgendes Problem: Seit Mai letzten Jahres bin ich AU und wurde Anfang diesen Jahres von meiner Krankenkasse aufgefordert mich in stationäre Behandlung zu begeben oder einen Reha Antrag zu stellen. Fristgerecht habe ich einen Antrag auf Reha gestellt und mich außerdem in stationäre Behandlung begeben (2× für jeweils 2 Monate) ohne wesentliche Besserung der Symptomatik. Der Reha Antrag vom 11.04 wurde mir nun genehmigt, bei einer darin genannten Klinik. Ich möchte eigentlich nicht unbedingt noch eine Reha nach den Krankenhausaufenthalten machen, ich bin ausgelaugt und frustriert weil nichts eine Besserung erzielt hat. Ich weiß aber das ich die Reha nach Aufforderung antreten muss um meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen. Außerdem möchte ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, da sich mein Zustand seit über einem Jahr nicht gebessert hat. Da Reha vor Rente geht werde ich auch aus diesem Aspekt die Reha antreten, auch wenn ich mich dazu im Moment nicht in der Lage sehe. Jetzt habe ich gestern mit der Rehaklinik telefoniert, die sagten mir das sie frühstens in 8-10 Monaten einen Platz frei haben. Meine Frage ist jetzt, was ist mit der 6 Monate Antritt frist? Werden die ab Datum meines Antrags 11.04 oder mit dem Eingang der Bewilligung am 21.06 gezählt? Und wenn ich mit der Wartezeit nun über die 6 Monate komme muss dann ein neuer Reha Antrag gestellt werden? Und wird mir das dann zu Lasten gelegt wegen mangelnder Mitwirkung? Gilt die Reha nach den 6 Monaten als nicht angetreten? Und wenn die Frist abläuft kann ich dann statt einen neuen Reha Antrags einen Antrag auf Rente stellen wenn es mir noch nicht besser geht? Vielen lieben Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lila23,

was Ihre Frage nach dem Antritt oder der Absage der Rehabilitationsmaßnahme betrifft kann ich den Ausführungen von ABC zustimmen. Solche Entscheidungen müssen Sie - um nicht Gefahr zu laufen, dass Ihr Krankengeld eingestellt wird - zwingend mit Ihrer Krankenkasse abstimmen, da diese Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt hat. Entsprechende Erläuterungen zu Ihrem eingeschränkten Dispositionsrecht müssten Sie eigentlich von Ihrer Krankenkasse bereits erhalten haben, falls nicht, würde ich empfehlen, sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen.

Was Ihre Frage nach dem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung betrifft, hat Modi1969 vollkommen zutreffen ausgeführt, dass Sie diesen jederzeit stellen können. Gemäß dem gesetzlichen Grundsatz Reha vor Rente kann es durchaus möglich sein, dass eine Entscheidung über Ihren Rentenantrag jedoch zunächst zurückgestellt wird und erst nach Durchführung einer vorgeschalteten Rehabilitationsmaßnahme über Ihren Rentenantrag entschieden wird. Dies hängt jedoch von der sozialmedizinischen Einschätzung in Ihren konkreten Einzelfall ab.

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10 Antworten

DRVam 29.06.2019 | 12:25
Sowohl als auch.
DRVam 29.06.2019 | 15:25
Liebe alle, ich habe folgendes Problem: Seit Mai letzten Jahres bin ich AU und wurde Anfang diesen Jahres von meiner Krankenkasse aufgefordert mich in stationäre Behandlung zu begeben oder einen Reha Antrag zu stellen. Fristgerecht habe ich einen Antrag auf Reha gestellt und mich außerdem in stationäre Behandlung begeben (2× für jeweils 2 Monate) ohne wesentliche Besserung der Symptomatik. Der Reha Antrag vom 11.04 wurde mir nun genehmigt, bei einer darin genannten Klinik. Ich möchte eigentlich nicht unbedingt noch eine Reha nach den Krankenhausaufenthalten machen, ich bin ausgelaugt und frustriert weil nichts eine Besserung erzielt hat. Ich weiß aber das ich die Reha nach Aufforderung antreten muss um meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen. Außerdem möchte ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, da sich mein Zustand seit über einem Jahr nicht gebessert hat. Da Reha vor Rente geht werde ich auch aus diesem Aspekt die Reha antreten, auch wenn ich mich dazu im Moment nicht in der Lage sehe. Jetzt habe ich gestern mit der Rehaklinik telefoniert, die sagten mir das sie frühstens in 8-10 Monaten einen Platz frei haben. Meine Frage ist jetzt, was ist mit der 6 Monate Antritt frist? Werden die ab Datum meines Antrags 11.04 oder mit dem Eingang der Bewilligung am 21.06 gezählt? Und wenn ich mit der Wartezeit nun über die 6 Monate komme muss dann ein neuer Reha Antrag gestellt werden? Und wird mir das dann zu Lasten gelegt wegen mangelnder Mitwirkung? Gilt die Reha nach den 6 Monaten als nicht angetreten? Und wenn die Frist abläuft kann ich dann statt einen neuen Reha Antrags einen Antrag auf Rente stellen wenn es mir noch nicht besser geht? Vielen lieben Dank
Sowohl als auch.
Es wäre nett, wenn Sie Ihre dummen Komnentare nicht unter meinem Usernamen abgeben würden. Ein Pseudokaiser reicht für dieses Forum.
Lila23am 29.06.2019 | 15:29
Ich wäre sehr dankbar für ein paar hilfreiche Antworten :)
DRVam 29.06.2019 | 16:38
Zitat von DRV anzeigenausblenden
DRV schrieb

Liebe alle,

ich habe folgendes Problem:

Seit Mai letzten Jahres bin ich AU und wurde Anfang diesen Jahres von meiner Krankenkasse aufgefordert mich in stationäre Behandlung zu begeben oder einen Reha Antrag zu stellen. Fristgerecht habe ich einen Antrag auf Reha gestellt und mich außerdem in stationäre Behandlung begeben (2× für jeweils 2 Monate) ohne wesentliche Besserung der Symptomatik. Der Reha Antrag vom 11.04 wurde mir nun genehmigt, bei einer darin genannten Klinik. Ich möchte eigentlich nicht unbedingt noch eine Reha nach den Krankenhausaufenthalten machen, ich bin ausgelaugt und frustriert weil nichts eine Besserung erzielt hat. Ich weiß aber das ich die Reha nach Aufforderung antreten muss um meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen. Außerdem möchte ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, da sich mein Zustand seit über einem Jahr nicht gebessert hat. Da Reha vor Rente geht werde ich auch aus diesem Aspekt die Reha antreten, auch wenn ich mich dazu im Moment nicht in der Lage sehe. Jetzt habe ich gestern mit der Rehaklinik telefoniert, die sagten mir das sie frühstens in 8-10 Monaten einen Platz frei haben. Meine Frage ist jetzt, was ist mit der 6 Monate Antritt frist? Werden die ab Datum meines Antrags 11.04 oder mit dem Eingang der Bewilligung am 21.06 gezählt? Und wenn ich mit der Wartezeit nun über die 6 Monate komme muss dann ein neuer Reha Antrag gestellt werden? Und wird mir das dann zu Lasten gelegt wegen mangelnder Mitwirkung? Gilt die Reha nach den 6 Monaten als nicht angetreten? Und wenn die Frist abläuft kann ich dann statt einen neuen Reha Antrags einen Antrag auf Rente stellen wenn es mir noch nicht besser geht?

Vielen lieben Dank[/quote]

Sowohl als auch.[/quote]

Es wäre nett, wenn Sie Ihre dummen Komnentare nicht unter meinem Usernamen abgeben würden. Ein Pseudokaiser reicht für dieses Forum.

Wo steht das gleich noch mal das man ein Anrecht auf einen bestimmten Namen hat?
DRVam 29.06.2019 | 18:21
Zitat von DRV anzeigenausblenden
DRV schrieb

Liebe alle,

ich habe folgendes Problem:

Seit Mai letzten Jahres bin ich AU und wurde Anfang diesen Jahres von meiner Krankenkasse aufgefordert mich in stationäre Behandlung zu begeben oder einen Reha Antrag zu stellen. Fristgerecht habe ich einen Antrag auf Reha gestellt und mich außerdem in stationäre Behandlung begeben (2× für jeweils 2 Monate) ohne wesentliche Besserung der Symptomatik. Der Reha Antrag vom 11.04 wurde mir nun genehmigt, bei einer darin genannten Klinik. Ich möchte eigentlich nicht unbedingt noch eine Reha nach den Krankenhausaufenthalten machen, ich bin ausgelaugt und frustriert weil nichts eine Besserung erzielt hat. Ich weiß aber das ich die Reha nach Aufforderung antreten muss um meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen. Außerdem möchte ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, da sich mein Zustand seit über einem Jahr nicht gebessert hat. Da Reha vor Rente geht werde ich auch aus diesem Aspekt die Reha antreten, auch wenn ich mich dazu im Moment nicht in der Lage sehe. Jetzt habe ich gestern mit der Rehaklinik telefoniert, die sagten mir das sie frühstens in 8-10 Monaten einen Platz frei haben. Meine Frage ist jetzt, was ist mit der 6 Monate Antritt frist? Werden die ab Datum meines Antrags 11.04 oder mit dem Eingang der Bewilligung am 21.06 gezählt? Und wenn ich mit der Wartezeit nun über die 6 Monate komme muss dann ein neuer Reha Antrag gestellt werden? Und wird mir das dann zu Lasten gelegt wegen mangelnder Mitwirkung? Gilt die Reha nach den 6 Monaten als nicht angetreten? Und wenn die Frist abläuft kann ich dann statt einen neuen Reha Antrags einen Antrag auf Rente stellen wenn es mir noch nicht besser geht?

Vielen lieben Dank[/quote]

Sowohl als auch.[/quote]

Es wäre nett, wenn Sie Ihre dummen Komnentare nicht unter meinem Usernamen abgeben würden. Ein Pseudokaiser reicht für dieses Forum.

Sowohl als auch.
Es wäre nett, wenn Sie Ihre dummen Komnentare nicht unter meinem Usernamen abgeben würden. Ein Pseudokaiser reicht für dieses Forum.
Zeig mal Deinen Perso,Ich glaube nicht dass da "DRV" steht,
DEVam 29.06.2019 | 18:25
Es wäre nett, wenn Sie Ihre dummen Komnentare nicht unter meinem Usernamen abgeben würden. Ein Pseudokaiser reicht für dieses Forum.
Wo steht das gleich noch mal das man ein Anrecht auf einen bestimmten Namen hat?
Das steht nirgendwo! Ist aber eine ungeschriebene Anstandsregel. Aber Leuten wie Ihnen etwas von Anstand zu erzählen, ist eh hoffnungslos. Von daher lassen Sie Ihre geistigen Ergüsse ruhig weiter los, man bemerkt aufgrund der Antworten schon Ihre absolute Ahnungslosigkeit.
DEVam 29.06.2019 | 18:41
Zitat von DEV anzeigenausblenden
Wo steht das gleich noch mal das man ein Anrecht auf einen bestimmten Namen hat?
Das steht nirgendwo! Ist aber eine ungeschriebene Anstandsregel. Aber Leuten wie Ihnen etwas von Anstand zu erzählen, ist eh hoffnungslos. Von daher lassen Sie Ihre geistigen Ergüsse ruhig weiter los, man bemerkt aufgrund der Antworten schon Ihre absolute Ahnungslosigkeit.
Hättest Du geschwiegen, wärst Du Philosoph geblieben. In diesem Sinne , plapper weiter denn Du wirst nicht g`scheiter
Lila23am 29.06.2019 | 19:32
Ich finde es sehr Schade das die Antworten sich auf Streitigkeiten über einen Namen beschränken. Ich habe hier ein ernsthaftes Anliegen geäußert...
ABCam 29.06.2019 | 19:53
Da die Reha nach Aufforderung der KK beantragt wurde, somit das Dispositionsrecht auch bei der KK liegt, wäre eine Rücksprache mit der Krankenkasse angebracht.
Modi1969am 30.06.2019 | 07:47
Hallo Lila23, Sie können jederzeit einen EM-Rentenantrag stellen. Denkbar ist dann, dass das Rentenverfahren nach dem Grundsatz "Reha vor Rente" zunächst ausgesetzt wird, bis die Reha angetreten und auch abgeschlossen ist. Sollte dann nach der Reha ggf. umgedeutet werden, hätte die SB in diesem Falle den für die Umdeutung erforderlichen Formantrag. Andere Variante: Rücknahme Reha-Antrag und Stellung EM-Antrag. Problem : Ob die KK damit einverstanden ist, dass Sie den Reha-Antrag zurückziehen (bringt mir nix mehr, erspare der DRV Kosten für "unsinnige" Reha..) und dafür den (dann ggf. nicht mehr fristgerecht i.S.d. Aufforderungsschreibens der KK) EM-Rentenantrag stellen, müssten Sie dort klären. Problem bei dieser Vorgehensweise könnte aber sein, dass Ihnen dann im Rentenverfahren doch wieder ne Reha VOR der Entscheidung über die EM angeboten wird - dann stehen Sie in einigen Monaten dort, wo Sie jetzt schon sind (bewilligte Reha, Aufnahmetermin..) mit dem Unterschied, dass KG-Alogeldende schon zeitlich näher gerückt sind. Zur Zeitspanne Rehaantritt nach BESCHEID: Bescheid i.d.R. 6 Monate gültig. Sprechen Sie mit der Sachbearbeitung, welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Reha nicht zeitnah angetreten werden kann wegen Belegungssituation Klinik...
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