Hallo Lila23,
was Ihre Frage nach dem Antritt oder der Absage der Rehabilitationsmaßnahme betrifft kann ich den Ausführungen von ABC zustimmen. Solche Entscheidungen müssen Sie - um nicht Gefahr zu laufen, dass Ihr Krankengeld eingestellt wird - zwingend mit Ihrer Krankenkasse abstimmen, da diese Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt hat. Entsprechende Erläuterungen zu Ihrem eingeschränkten Dispositionsrecht müssten Sie eigentlich von Ihrer Krankenkasse bereits erhalten haben, falls nicht, würde ich empfehlen, sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen.
Was Ihre Frage nach dem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung betrifft, hat Modi1969 vollkommen zutreffen ausgeführt, dass Sie diesen jederzeit stellen können. Gemäß dem gesetzlichen Grundsatz Reha vor Rente kann es durchaus möglich sein, dass eine Entscheidung über Ihren Rentenantrag jedoch zunächst zurückgestellt wird und erst nach Durchführung einer vorgeschalteten Rehabilitationsmaßnahme über Ihren Rentenantrag entschieden wird. Dies hängt jedoch von der sozialmedizinischen Einschätzung in Ihren konkreten Einzelfall ab.