Hallo Claudia72,
grundsätzlich ist es möglich, den Termin zu verschieben, Sie sollten hierzu zunächst Kontakt mit der Rehaeinrichtung aufnehmen.
Sollten Sie allerdings vor der Reha Leistungen eines anderen Sozialleistungsträgers bezogen haben (zum Beispiel Agentur für Arbeit, Krankenkasse, Jobcenter), so müssen Sie eine Verschiebung des Beginns der Reha jedoch zunächst dort abklären. Ansonsten kann Ihnen von dieser Seite gegebenenfalls die Leistung gekürzt oder entzogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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