Hallo Andrero , Arbeitsunfähigkeit im Entlassungsbericht bedeutet, dass bei Ihnen zum Entlassungszeitpunkt keine Arbeitsfähigkeit vorliegt. Die gesetzliche Rentenversicherung leistet aber nur bei Erwerbsminderung. Erwerbsminderung bedeutet im Gegensatz zur Arbeitsunfähigkeit, dass mittel bis langfristig keine Arbeitsfähigkeit besteht. Der entlassende Arzt geht anscheinend davon aus, dass langfristig einer Arbeitsaufnahme nichts entgegensteht. Die Beurteilung Ihrer Leistungsfähigkeit orientiert sich nicht an Ihren Ansprüchen auf Krankengeld oder sonstigen Leistungsansprüchen, sondern ausschließlich an Ihrem Gesundheitszustand. Sofern Sie eine abschließende Entscheidung haben möchten, geht das nur über einen Rentenantrag. Diesen würde ich aber aufgrund noch bestehender Ansprüche auf Kranken- und Arbeitslosengeld nicht überhastet stellen.