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Experten-Antwort

Reha arbeitsunfähig auf unbestimmte Zeit, 6-8 Stunden

von Andrero03.11.2018 | 10:00
1228 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich werde nächste Woche aus der Psychosomatischen Reha entlassen. Arbeitsunfähigkeit auf unbestimmte Zeit aber die Kreuzchen bei 6-8 Stunden gesetzt mit der Begründung das ich ja im Mai ins Arbeitslosengeld falle und mir nach der Einschätzung 6-8 Stunden das Geld angerechnet wird. Sie sehen mich noch lange nicht als arbeitsfähig, man würde es mir ja auch ansehen. Ich hätte ja noch 1 1/2 Jahre Zeit bis ich die Erwerbsunfähig beantragen könnte. Bis April 2019 Krankengeld und dann ein Jahr Arbeitslosengeld . Auch haben Sie gesagt, das ich keine volle Erwerbsunfähigkeit beantragen könnte, weil ich keine abgeschlossene Therapie hinter mir habe und es dann finanziell schlecht wäre wenn sie eine kürzere Zeit rein schreiben würden. Ich habe keine abgeschlossene Therapie weil es einfach zu wenig Psychologen/ Therapeuten gibt. Eine Wartezeit von einem Jahr ist der Normalfall ,eher 15 Monate . Vom Gesetz her bekommt man ein Beratungsgespräch, was aber nicht bedeutet das man einen Platz bekommt. Was kann ich tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andrero , Arbeitsunfähigkeit im Entlassungsbericht bedeutet, dass bei Ihnen zum Entlassungszeitpunkt keine Arbeitsfähigkeit vorliegt. Die gesetzliche Rentenversicherung leistet aber nur bei Erwerbsminderung. Erwerbsminderung bedeutet im Gegensatz zur Arbeitsunfähigkeit, dass mittel bis langfristig keine Arbeitsfähigkeit besteht. Der entlassende Arzt geht anscheinend davon aus, dass langfristig einer Arbeitsaufnahme nichts entgegensteht. Die Beurteilung Ihrer Leistungsfähigkeit orientiert sich nicht an Ihren Ansprüchen auf Krankengeld oder sonstigen Leistungsansprüchen, sondern ausschließlich an Ihrem Gesundheitszustand. Sofern Sie eine abschließende Entscheidung haben möchten, geht das nur über einen Rentenantrag. Diesen würde ich aber aufgrund noch bestehender Ansprüche auf Kranken- und Arbeitslosengeld nicht überhastet stellen.

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14 Antworten

KSCam 03.11.2018 | 12:25
Nette Geschichte - aber was wollen Sie eigentlich von den DRV Mitarbeitern wissen?
Danielaam 03.11.2018 | 11:56
Du kannst nicht viel machen. Allerdings wirst du, sobald du in der Nathlosigkeitsregelung bist, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen müssen. Bis dahin beziehst du weiter Krankengeld
Andreroam 03.11.2018 | 18:14
Das mit der Nahtlosigkeitsregelung wusste ich gar nicht. Hatte noch nie davon gehört. Danke schon mal für diese Info. Was ich auch nicht verstanden habe, ist das mit den Stunden.Sie haben gesagt das es wohl noch sehr lange dauern kann und sie nicht von einer Wunderheilung ausgehen und sie die Stunden eben wegen dem Geld vom Arbeitsamt so rein geschrieben haben. Aber ich sehe da eben nicht die Chance drin einen Antrag auf Erwerbsminderung zu stellen da dies da drin steht. Und wenn ich in Foren nach lese steht da auch immer drin das man dann keine Chance darauf hat. Also ist es in meinen Augen schlecht geschrieben von der Psychiaterin . Sie sagt das sie es nur gut mit mir meint.
Andreroam 03.11.2018 | 18:15
Ich benötige einen Rat wie es weiter gehen soll, weil ich echt verzweifelt bin. Sonst hätte ich das hier nicht geschrieben
Mikeam 03.11.2018 | 18:29
Vielleicht mal hier nachlesen....da gibt es viele vergleichbare Fälle bzw. hier sind die Frage angebrachter. https://www.krank-ohne-rente.de/index.php https://www.elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit-rente-pfle…
KSCam 03.11.2018 | 21:00
Sie wissen doch wie es weitergehen kann: Maximal noch bis April Krankengeld, dann vielleicht eine Weile ALG 1. Wenn das zu Ende ist vielleicht ALG II. Oder irgendwann die EM Rente, falls Sie erwerbsgemindert angesehen werden. Einen Rentenantrag können Sie immer stellen. Oder auch Arbeit falls das wieder geht. Mehr werden Sie im Forum nicht hören.
KSCam 03.11.2018 | 21:00
Sie wissen doch wie es weitergehen kann: Maximal noch bis April Krankengeld, dann vielleicht eine Weile ALG 1. Wenn das zu Ende ist vielleicht ALG II. Oder irgendwann die EM Rente, falls Sie erwerbsgemindert angesehen werden. Einen Rentenantrag können Sie immer stellen. Oder auch Arbeit falls das wieder geht. Mehr werden Sie im Forum nicht hören.
PeterTam 04.11.2018 | 06:18
PeterTam 04.11.2018 | 06:36
Ups...... ich bitte die vorherigen Posts zu entschuldigen.... Falscher Knopf :-( .....Arbeitsunfähigkeit auf unbestimmte Zeit aber die Kreuzchen bei 6-8 Stunden gesetzt mit der Begründung das ich ja im Mai ins Arbeitslosengeld falle und mir nach der Einschätzung 6-8 Stunden das Geld angerechnet wird..... Das ist m.E. Unsinn. Die Nathlosigkeitsregel bei der Beantragung von ALG1 besagt, das du zur Zeit AU bist, dich aber mit deinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellst. Die " Nahtlosigkeit " regelt den nahtlosen/fliessenden Übergang von ALG1 zur Rente. D.h. du MUSST jetzt einen Rentenantrag stellen. Denn zur Reha warst du ja schon. Das Problem ist..... das di Kreuzchen an der falschen Stelle sind. Denn für die Rentenversicherung sind ....fast....ausschließlich diese Kreuzchen massgebend. Und zur abgeschlossenen Therapie...... auch das ist Unsinn. Du brauchst KEINE abgeschlossene Therapie um einen Rentenantrag zu stellen. ICH empfehle dir den Reha-Bericht zu reklamieren und die Kreuzchen an die richtige Stelle setzen zu lassen. Anschließend SOFORT einen Rentenantrag stellen. Gleichzeitig weiter AU schreiben lassen und abwarten.
PeterTam 04.11.2018 | 06:18
Kaiseram 04.11.2018 | 08:16
Sie wissen doch wie es weitergehen kann: Maximal noch bis April Krankengeld, dann vielleicht eine Weile ALG 1. Wenn das zu Ende ist vielleicht ALG II. Oder irgendwann die EM Rente, falls Sie erwerbsgemindert angesehen werden. Einen Rentenantrag können Sie immer stellen. Oder auch Arbeit falls das wieder geht. Mehr werden Sie im Forum nicht hören.
@KSC Jetzt schreiben Sie so oft schon Kommentare und wissen immer noch nicht das man eine Weile warten soll um nicht doppelt oder mehrfach zu posten.
Jetzt schreibst Du hier schon so oft Kommentare, die niemanden interessieren und trotzdem machst Du es immmer wieder.
Andreroam 05.11.2018 | 16:53
Was bedeutet langfristig? Ein halbes Jahr ? Ein Jahr ? Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort
W*lfgangam 05.11.2018 | 19:48
Zitat von PeterT anzeigenausblenden
...Quatsch! Den ersten Satz lass ich so gelten, der 2. ist eben ... Gruß w. PS: @Andrero wendet sich besser an die örtliche Beratungsstelle DRV, oder Rathaus/Versicherungsamt - oder sucht gleich erweiterte semi-professionelle Hilfe beim örtlichen Sozialverband SoVD oder VdK. Gruß w.
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