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Experten-Antwort

Reha auf ärztlichen Rat vorzeitig beendet

von Pedi14.10.2023 | 15:28
436 Ansichten
3 Antworten
Hallo zusammen, Ich war für 8 Tage auf einer Psychosomatischen Reha, die eigentlich 5 Wochen dauern sollte, die ich aufgrund von Panikattacken, in der Mensa und in größeren Gruppen, auf ärztlichen Rat, als arbeitsunfähig entlassen habe. Ferner sollte ich eine intensive Betreuung beim Psychiater oder eine Tagesklinik, in Anspruch nehmen. Leider wurde in der ersten Woche der Reha, nichts weiter an Anwendungen gemacht, ich lernte zwar eine Psychotherapeutin kennen, die mir gleich sagte, sie wäre leider nicht für mich zuständig, gleiches mit dem Oberarzt. Meine Therapeutin, sah ich das erste mal in der Gruppensitzung, wo ich den zweiten Panikanfall, innerhalb einer Woche hatte, Reaktion der Dame, null. Von falschen und fehlenden Medikamenten, bis hin zu fehlenden Hilfestellung und einer Gruppe, die wenig Verständnis hatte, ist so einiges schief gelaufen und hat mich leider in eine, fast dauerhaft Panik versetzt. Natürlich gab es auch tolle Ärzte, zb. die Stationsärztin, die als einzige Bemerkt hat, das ich kurz vor dem totalen zusammenbrechen bin und hat mir geraten, die Reha zuwenden, da es nicht gut ist, das es mir schlechter gehe, wie vor der Reha. Nun die Frage, zahlt die KK jetzt wieder Krankengeld? Ich habe mich ordnungsgemäß wieder krankgemeldet und die KK informiert. Danke schon vorab VG Pedi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.10.2023 | 08:05

Hallo Pedi,

 

bei Fragen zum Krankengeld wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

 

2 Antworten

Geraldam 14.10.2023 | 15:36
Verständliche Frage, jedoch ist Ihr Ansprechpartner dazu mehr die Krankenkasse und weniger die Rentenversicherung. Oder Sie bemühen ein Krankenkassenforum.
Abschlägeam 14.10.2023 | 15:48
Tatsächlich ist dies eine Frage, die die Rentenversicherung (dieses Forum hier) Ihnen nicht beantworten 'darf'. So lange Sie aber noch einen Anspruch auf Krankengeld haben (die Rehatage, die Sie tatsächlich absolviert hatten werden hierbei mit angerechnet!!) und sich die Arbeitsunfähigkeit ja auch von Ihrem Arzt haben attestieren lassen, ist nun die Krankenkasse wieder für Sie zuständig. Sprechen Sie parallel auch einmal mit Ihren Ärzten/Therapeuten 'zuhause', ob nicht die Einweisung in eine 'Akutklinik', in der Sie also auch medizinisch betreut werden würden, in Ihrem Fall eine sinnvolle Maßnahme wäre. Alles Gute!
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