Hallo,
zunächst einmal würde ich Ihnen empfehlen, sich mit der sozialmedizinischen Einschätzung zu Ihrem Leistungsbild aus dem Entlassungsbericht an Ihre zuständige Agentur für Arbeit zu wenden. Diese ist für die Arbeitsvermittlung zuständig und kann Sie - unter Beachtung Ihres Leistungsbildes - dabei unterstützen, für Sie einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu finden.
Sie haben zudem die Möglichkeit - optimalerweise in Abstimmung mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit - bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Ihr Rentenversicherungsträger prüft dann, ob Sie die erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und - in Absprache mit der Reha-Fachberatung - würde dann mit Ihnen besprochen werden, welche Maßnahme zielführend erscheinen, um Sie bei einer erfolgreichen Wiedereingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen.