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Experten-Antwort

Reha Aufenthalt ich kann arbeiten, keine Rente.

von Armut kommt.14.02.2025 | 14:14
288 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag hatte eine reha 5 Wochen in August 2024. Ich kann 6 bis 8 Std Arbeiten. Aber unter der Voraussetzung. Körperliche arbeitsschwere leicht Keine Verantwortung für Personen und Maschinen keine publikumsverkehr keine Akkord und Tagssgebundene Arbeit keine Zeitdruck . Bücken hocken knien Treppenstufen Leitern gerüstet erhöhte Anforderungen an Gang und Standsicherheit zwangshalutng Tätigkeit auf Leiter und Gerüst und kein Nachtdienst. Und die arbeitshalung muss überwiegend in Stehen gehen Sitzen sein. Wo kriegt mann arbeit bitte? Prost Marie bin verloren. Wehr soll ab Mai wenn das Arbeitslosengeldes 1 abläuft. Das alles weiter gehn Finanziel.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

 

zunächst einmal würde ich Ihnen empfehlen, sich mit der sozialmedizinischen Einschätzung zu Ihrem Leistungsbild aus dem Entlassungsbericht an Ihre zuständige Agentur für Arbeit zu wenden. Diese ist für die Arbeitsvermittlung zuständig und kann Sie - unter Beachtung Ihres Leistungsbildes - dabei unterstützen, für Sie einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu finden. 

 

Sie haben zudem die Möglichkeit - optimalerweise in Abstimmung mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit - bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Ihr Rentenversicherungsträger prüft dann, ob Sie die erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und - in Absprache mit der Reha-Fachberatung - würde dann mit Ihnen besprochen werden, welche Maßnahme zielführend erscheinen, um Sie bei einer erfolgreichen Wiedereingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen.

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10 Antworten

Eigeninitiative zeigen!am 14.02.2025 | 14:19
Für die Arbeitsvermittlung ist die AfA zuständig. Danach folgt dann eventuell Bürgergeld. Mit dem Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente sieht es nach Ihren Erläuterungen schlecht aus. Ein anonymes Forum kann Ihnen bei der Such nach einem Arbeitsplatz auch nicht helfen. Sie müssen sich auch selber bei der Jobsuche engagieren.
Au weiaam 14.02.2025 | 14:20
Danach Hartz IV, z.Zt. noch Bürgergeld genannt. Falls bedürftig.
Maximilianeam 14.02.2025 | 14:39
Sind Sie vielleicht nicht depressiv genug. Oder ne ehrliche Haut.
Lehreram 14.02.2025 | 14:42
Mein Gott was für ein deutsch hier manchmal geschrieben wird, da wird ja keiner schlau draus
Schwabeam 14.02.2025 | 15:06
Was für eine dumme Antwort. Es gibt Leute die haben eben mit der Rechtschreibung und Grammatik Probleme. Falls du hier auch einen Fehler findest kannst du ihn gerne behalten
Sam 14.02.2025 | 15:58
Keine rosigen Aussichten. Leute mit solchen Einschränkungen stecken doch länger im Bürgergeld fest, wie vergleichsweise Gesunde. Aber die Popen möchten die Bezieher ja noch mehr drangsalieren, falls sie dran kommen. Und da die Leute jenseits der Elbe Fritze Merz mit Sicherheit in Amt und Würden bringen werden, wird es sozial sehr eisig für Sie werden, obwohl Sie gar nichts dafür können. Es hilft nur schauen, welche Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu Ihren Leiden passen, damit man einen Anhaltspunkt bekommt, wohin die Reise gehen könnte. Pforte, Büro, leichteste Tätigkeiten. Und wenn Sie das festgemacht haben, Job suchen. Ich tendiere allerdings eher zu der Aussicht Bürgergeld bis zur Rente.
weiteram 17.02.2025 | 07:15
Unabhängig von der Einschätzung der Reha-Klinik können Sie natürlich einen Antrag auf EM-Rente stellen. Die Aussichten sind nach Ihren Infos natürlich nicht die Besten. Aber es ist auch nicht der absolute Ausnahmefall, dass die DRV anders entscheidet. Alternativ unterstütz Sie natürlich die AfA bei Ihrer Suche nach einem Arbeitsplatz. Da Sie wahrscheinlich in Ihrem letzten Job nicht mehr arbeiten können, kämen auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Frage. Den entsprechenden Antrag können Sie bei der AfA oder bei der DRV stellen.
Fliederam 17.02.2025 | 07:42
Guten Morgen, die Aussagen im Entlassungsbericht sind erstmal nur eine Einschätzung der Klinik und keine rechtswirksame Feststellung. Sie können ungeachtet dieser Einschätzung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und/oder eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Die Feststellung über Ihren Bedarf trifft dann die DRV. Dazu wird natürlich der Entlassungsbericht mit einbezogen, aber ob die Einschätzung der Klinik stimmig ist, steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest.
LTAam 17.02.2025 | 07:50
Zitat von weiter anzeigenausblenden
Das sehe ich auch so, dass das ein ziemlich eindeutiger Fall für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist. Dazu hätten Sie von der Rehaklinik eigentlich auch umfassend informiert sein sollen, wenn Sie den Sozialdiensttermin wahrgenommen haben, der zu beruflichen Fragen angeboten wird. Bei der DRV (die dem Grundsatz nach nach Reha über DRV auch zuständig ist - Ausnahmen können immer sein) wären das dann G0100 (das kennen Sie vom Rehaantrag) und G0130. Dann wird geschaut, was Sie an Unterstützung für die Wiedereingliederung in einen Beruf (muss ja nicht der bisherig sein) erhalten können.
Corneliusam 17.02.2025 | 09:32
Jeder Bürojob erfüllt die genannten Voraussetzungen. Die öffentliche Verwaltung sucht händeringend Mitarbeiter. Es sollte kein Problem sein, einen diese Kriterien entsprechenden Job zu finden.
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