Guten Morgen,
die DRV hat aufgrund der vorliegenden medizinischen Unterlagen entschieden, dass eine Rehamaßnahme erforderlich und erfolgsversprechend ist. Aus Sicht der DRV müssen Sie diese Reha jedoch nicht antreten.
Da Sie aber im Krankengeldbezug sind und die Krankenkasse Sie zur Antragstellung aufgefordert hat, sind Sie in Ihren Entscheidungen eingeschränkt.
Sie sollte sich Ihre Rehaunfähigkeit ärztlich bestätigen lassen und sich damit an die Krankenkasse wenden. Ob ein Attest des Psychotherapeuten ausreicht, können wir nicht beurteilen.
Wir wünschen viel Erfolg und alles Gute
Ihr Expertenteam