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Experten-Antwort

Reha

von Schnederpelz22.03.2023 | 06:41
98 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit längerem krankgeschrieben. Dazu gehören leider mehrere Krankheitsbilderbilder wie seltene Knochenmarkserkrankung, Extremer Tinnitus, dauerhafte Kopfschmerzen und starke psychische Probleme wie Angststörungen und Platzangst, ich esse nicht wenn mir andere zuschauen usw. Dazu bin ich noch ein Ex Vergewaltigungsopfer das bedeutet ich lasse mich nicht von fremden Menschen anfassen oder ziehe mich vor ihnen aus. Das hat über die Jahre ganz gut geklappt und ich konnte das auch gut verdrängen aber nach einem Besuch beim Urologen aufgrund eines Zufallsbefundes ist das alles wieder hochgekommen und lässt sich jetzt nicht mehr unterdrücken. Es kommt einfach im Moment zu viel auf mich zu. Auf jeden Fall möchte die Krankenkasse zu Reha schicken. Der Rententräger hat dem zugestimmt und mir den Bescheid zugeschickt. Mein Psychologe hat ganz klar gesagt das ich weder Reise noch Reha fähig bin. In der Klinik habe ich angerufen und gefragt wie so der Tagesablauf ist und meine Probleme geschildert. Die waren sehr nett und meinten das ich mit diesen Problemen dort total fehl am Platz wäre weil das alles Gruppenbasierend wäre…. Mit nicht anfassen würde ich ja nicht mal die Eingangsuntersuchung schaffen da diese mit Blutabnehmen usw wäre. Das geht schon mal ohne Begleitperson nicht. Wie soll das funktionieren ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

die DRV hat aufgrund der vorliegenden medizinischen Unterlagen entschieden, dass eine Rehamaßnahme erforderlich und erfolgsversprechend ist. Aus Sicht der DRV müssen Sie diese Reha jedoch nicht antreten.

Da Sie aber im Krankengeldbezug sind und die Krankenkasse Sie zur Antragstellung aufgefordert hat, sind Sie in Ihren Entscheidungen eingeschränkt.

Sie sollte sich Ihre Rehaunfähigkeit ärztlich bestätigen lassen und sich damit an die Krankenkasse wenden. Ob ein Attest des Psychotherapeuten ausreicht, können wir nicht beurteilen.

Wir wünschen viel Erfolg und alles Gute

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

PSYam 22.03.2023 | 07:46
Sie sollten sich das von Ihrem behandelnden Psychiater bestätigen lassen, ein Psychologe darf das gar nicht, da kein Mediziner.
Falsche Erwartungenam 22.03.2023 | 08:02
Es muss einem doch klar sein, dass man in einem Forum in dem weder Mediziner noch Psychologen unterwegs sind, keine befriedigenden Antworten zu Fragen mit medizinischen oder psychologischen Hintergrund erwarten kann. Da müssen immer die behandelnden Ärzte und/oder Psychologen mit einbezogen werden.
Danaam 22.03.2023 | 09:32
Sie haben das Wahlrecht. Also dürfen Sie sich nach Kliniken umschauen und schauen welche speziell auf Ihre Bedürfnisse passt. Sonst wäre es ja weder sinnvoll noch fördernd für die Genesung.
Fliederam 22.03.2023 | 10:18
Das ist bei einer Einschränkung des Dispositionsrechts durch die Krankenkasse auf jeden Fall mit der Krankenkasse abzuklären, da man das Verfahren nicht verzögern darf und jede Änderung genehmigungspflichtig ist.
Danaam 22.03.2023 | 10:55
Sie haben das Wahlrecht. Also dürfen Sie sich nach Kliniken umschauen und schauen welche speziell auf Ihre Bedürfnisse passt. Sonst wäre es ja weder sinnvoll noch fördernd für die Genesung.
Das ist bei einer Einschränkung des Dispositionsrechts durch die Krankenkasse auf jeden Fall mit der Krankenkasse abzuklären, da man das Verfahren nicht verzögern darf und jede Änderung genehmigungspflichtig ist.
Das ist richtig, aber wenn die empfohlene Klinik keine Behandlungsmöglichkeiten hat weil die Indikation nicht passt wird die Klinik nach Abfrage aller Daten ablehnen. So ist es auch bei einer Kur.
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