Hallo User Claudius,
wenn Sie eine Reha-maßnahme über Ihre Krankenkasse beantragen, kann es sein, dass Ihr Antrag an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet wird. Dann ist zu prüfen, ob überhaupt noch ein Reha in Betracht kommt.
Sollte Ihnen über die Deutsche Rentenversicherung eine Maßnahme bewilligt werden, ist auch zu prüfen, ob bei Ihnen noch Erwerbsminderung vorliegt.
Da für eine mögliche Reha ein anderes Krankheitsbild zu Grunde gelegt werden soll, als für die Gewährung der Erwerbsminderungsrente, ist zwar bei Entscheidung für die Reha-maßnahme zu beachten, trotzdem ist das gesamte Leistungsbild zu beachten.