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Experten-Antwort

Reha beantragen, bei einer neuen Erkrankung, aber schon EMR Bezieher.

von Claudius18.05.2019 | 16:32
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5 Antworten

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Hallo, bei mir wurde eine neue Erkrankung festgestellt, nun will mich der behandelnde Orthopäde zu einer Reha schicken. Da ich aber schon seit Sep. 2016 eine volle befristete EMR beziehe, die jetzt bis 11.2019 genehmigt wurde, über eine andere Erkrankung. Die Erkrankung worüber ich eine EMR beziehe ist eine internistische Erkrankung. Die neue Erkrankung ist jetzt Orthopädisch, sprich LWS-Syndrom. Kann ich trotzdem die Reha antreten und durchführen, es soll eine medizinische stationäre Reha sein. Soll das jetzt über die KK laufen oder über die RV? Könnte dadurch meine volle befristete EMR gefährdet werden, wenn die Reha beantragt wird? Gruß Claudius

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Claudius,

wenn Sie eine Reha-maßnahme über Ihre Krankenkasse beantragen, kann es sein, dass Ihr Antrag an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet wird. Dann ist zu prüfen, ob überhaupt noch ein Reha in Betracht kommt.

Sollte Ihnen über die Deutsche Rentenversicherung eine Maßnahme bewilligt werden, ist auch zu prüfen, ob bei Ihnen noch Erwerbsminderung vorliegt.

Da für eine mögliche Reha ein anderes Krankheitsbild zu Grunde gelegt werden soll, als für die Gewährung der Erwerbsminderungsrente, ist zwar bei Entscheidung für die Reha-maßnahme zu beachten, trotzdem ist das gesamte Leistungsbild zu beachten.

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4 Antworten

weissesam 18.05.2019 | 16:42
Da in solchen Reha auch immer das gesamte Leistungsbild beurteilt wird, wird alles auf den Prüfstand gestellt. Richte dich darauf ein das die Rente wegfallen kann.
Ulliam 18.05.2019 | 16:45
Ja natürlich kannst du die Reha beantragen. War bei mir genauso, ich bezog schon EMR ( befristet) und brauchte dann unbedingt noch eine Reha, hab ich sofort bekommen. Du kannst davon ausgehen, dass die DRV kurz vor Ende einer EMR Befristung sogar ganz gerne eine Reha bewilligt, bekommen die noch mal eine neue Leistungsübersicht
Schorscham 18.05.2019 | 18:47
Könnte dadurch meine volle befristete EMR gefährdet werden, wenn die Reha beantragt wird?
Da in solchen Reha auch immer das gesamte Leistungsbild beurteilt wird, wird alles auf den Prüfstand gestellt. Richte dich darauf ein das die Rente wegfallen kann.
So ist es! Und genau deshalb werde ich bis zum Beginn meiner Regelaltersrente auch keine stationäre Reha beantragen. Kontinuierliche ambulante Physiotherapie erreicht (zumindest bei mir) den selben Zweck und wird von der Krankenkasse bezahlt. Die Therapieberichte bekommt nur der verordnende Arzt zu sehen aber weder die Krankenkasse noch die DRV. MfG
DRVam 18.05.2019 | 20:11
Die Rentenversicherung wird Ihnen nur eine Reha gewähren, wenn durch diese eine Chance besteht, Ihre Erwerbsminderung zu bessern und damit zu mindest nur noch eine Teilerwerbsminderung vorliegt. Im Regelfall werden Rehas bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente von der Krankenkasse übernommen.
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