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Reha beantragen, welcher Arzt?

von Pasadena04.05.2007 | 18:14
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8 Antworten

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Hallo, Ich leide seit geraumer Zeit unter beidseitigem Tinnitus und akute Gleichgewichtsstörungen. Aus medizinischer Sicht sind keine Ursachen erkennbar, alles schon mehrfach geprüft. Vor einiger Zeit hatte ich eine Reha in eine Tinnitusklinik bekommen, dort konnte man mir endlich helfen. Nun möchte wieder versuchen, eine solche Reha zu bekommen. Antrag und AUD von Krankenkasse waren kein Problem, nur mein HNO Arzt will den Befund, den die BFA fordert, nicht mehr ausfüllen, mit dem Argument, das er das nicht mehr darf. Angeblich dürfen nur noch Ärzte mit einer speziellen Ausbildung für Reha-Anträge sowas machen. Stimmt das? Und wenn ja, was muss ich da machen? Danke für alle Info

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Pasadena,

m. Erachtens gilt die Neuregelung ausschließlich hinsichtlich Reha-Maßnahmen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Lassen Sie den Befundbericht ggf. von Ihrem Hausarzt vervollständigen und legen ihn dann mit dem entsprechenden Kommentar (wie hier im Forum dargestellt) dem Antrag bei und senden alles an die Deutsche Rentenversicherung. Geben Sie bitte auch den beh. HNO Arzt an, damit die Deutsche Rentenversicherung ggf. Kontakt mit ihm aufnehmen kann.

Mit freundlichem Gruß

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Es ist tatsächlich so, dass seit dem 01.04.2007 die Kassen Ärztliche Vereinigung Spezialärzte berufen will, die nur RH-Anträge begutachten dürfen. Dies betrifft aber lediglich Maßnahmen der KK. RH-Anträge der DRV werden weiterhin von allen Ärzten ausgefüllt.

6 Antworten

Pasadenaam 05.05.2007 | 15:13
Tja, das fürchte ich auch. Jedenfalls hat er mich ziemlich deutlich erkennen lassen, das er keine Reha Anträge mehr ausfüllen wird, grundsätzlich nicht mehr, nicht nur mir gegenüber. Durch die Blume habe ich auch verstanden, das ich nicht mehr wiederkommen brauche, wenn es um Tinitus oder Schwindel geht, da er mir da sowieso nicht weiterhelfen kann: "Damit müssen Sie eben leben, ist so..." Das hat er natürlich nicht so direkt gesagt, aber zwischen den Zeilen konnte man es deutlich heraushören. Tja, das einzige, wo er mir helfen könnte, wäre der Befund, da eine spezielle Tinni-Reha das einzige ist, was aus medizinischer Sicht heute hilft, eine vorzeitige Verrentung oder sogar suizid zu verhindern. Primär werde ich mir also erstmal einen neuen Arzt suchen, ist nur blöd, wenn ich dann gleich mit einem BFA-Befund komme, da der neue mich ja noch nicht kennt. Gibt es nicht noch die Möglichkeit, von der BFA einen Arzt genannt/zugewiesen zu bekommen? Oder was kann ich jetzt machen? Auf eine Reha will ich nicht verzichten. Pasadena
Antoniusam 05.05.2007 | 14:56
Ihr behandelnder Arzt soll kein sozialmedizinisches Gutachten erstellen, sondern lediglich einen ganz simplen Befundbericht. Und das darf er JEDERZEIT ! Vielleicht hat Ihr HNO - Arzt schlicht und einfach keine Lust dazu ?
Antoniusam 05.05.2007 | 15:38
Als ich damals meinen Rehaantrag gestellt hatte, wurde ich von meinem RV-Träger SOFORT zu einem vereidigten Gutachter geschickt. Die Befundberichte meiner behandelnden Ärzte hatte ich allerdings gleich zusammen mit meinem Antrag eingereicht.
Wissenderam 05.05.2007 | 23:14
"Oder was kann ich jetzt machen? Auf eine Reha will ich nicht verzichten." Wenden Sie sich an die Ärztekammer und bitten um Benennung von Spezialisten für die Diagnose der Ursache des akuten Tinnitus und dessen Behandlung. Sagen Sie nicht, daß Sie den schon länger darunter liden. Man wird Ihnen da Namen nennen ... Viel Glück
Wissenderam 05.05.2007 | 23:09
Wechseln Sie Ihren Arzt. Warum? Selten solch einen Schwachsinn bzgl. der Auskunftspflicht (§ 100 SGB X) eines Arztes gelesen. Falls Ihr Tinnitus entzündlich war, könnte Vitamin B helfen. Meiner ist nach Einnahme eines üblichen Kombipräparates weg, obwohl Einnahme nicht sofort erfolgte.
Pasadenaam 06.05.2007 | 13:28
Schaut euch das mal an, was ich auf der Homepage eines Arztes gefunden habe: "So sind etwa Anträge für Rehabilitation demnächst nur noch von entsprechend qualifizierten Ärzten ausstellbar: dies ist uns möglich aufgrund der Zusatzbezeichnung Rehabilitationswesen und der umfassenden sozialmedizinischen Gutachtertätigkeit." Ist das vielleicht gemeint? Ist aber doch wohl eher für die Krankenkasse, nicht für die BFA, oder? Pasadena
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