Hallo Pasadena,
m. Erachtens gilt die Neuregelung ausschließlich hinsichtlich Reha-Maßnahmen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Lassen Sie den Befundbericht ggf. von Ihrem Hausarzt vervollständigen und legen ihn dann mit dem entsprechenden Kommentar (wie hier im Forum dargestellt) dem Antrag bei und senden alles an die Deutsche Rentenversicherung. Geben Sie bitte auch den beh. HNO Arzt an, damit die Deutsche Rentenversicherung ggf. Kontakt mit ihm aufnehmen kann.
Mit freundlichem Gruß