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Experten-Antwort

Reha beantragt

von Cs30.06.2019 | 07:11
123 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, Habe schon vor Monaten eine Reha beantragt. Zum einen wg meiner eigenen Erkrankungen, zum anderen zur psych. Verarbeitung des Todes meiner Mutter, die ich mitgepflegt habe bis zum Ende. Auch hat eine meiner Töchter seit ein paar Jahren eine andere Chron Erkrankung. Würde alles angegeben... Bei Nachfragen heisst es immer, es sei noch in Bearbeitung. Ich gehe seit 1 Jahr praktisch auf dem Zahnfleisch und wollte fragen, ob es irgendwelche Faktoren gibt, die das beschleunigen. Bin allerdings keine 3 Jahre mehr von der vorgezogenen Altersrente für schwerbehinderte entfernt und schon in teilrente. Spielt das evtl. Eine Rolle? Auch war ich schon in Reha, aber so dringlich wie dieses Mal war es noch nie. Und ausgerechnet jetzt zieht sich das wie Gummi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Cs,

den gesetzlichen Vorgaben des § 14 Abs. 2 SGB IX nach, sollten die Rentenversicherungsträger innerhalb von 3 Wochen nach Eingang des Antrages über diesen entscheiden.

Diese Frist lässt sich aus unterschiedlichen Gründen nicht immer einhalten, insbesondere nicht, wenn für die Prüfung des Anspruchs weitere ärztliche Befunde angefordert werden müssen. Weitere Aussagen zu der Verzögerung in der Bearbeitung können natürlich aus der Ferne nicht getroffen werden und wären - ohne Kenntnis der genauen Sachlage - ohnehin nur spekulativ.

Sollte sich die Bearbeitung Ihres Antrages derart in die Länge ziehen, dass selbst nach 2 Monaten nach Eingang des vollständigen Antrages noch immer nicht über Ihren Antrag entschieden worden ist und Ihnen seitens der Rentenversicherung im Rahmen einer begründeten Mitteilung auch nicht dargelegt worden ist, wann die Entscheidung über Ihren Antrag getroffen wird, so gilt die beantragte Leistung gemäß § 18 SGB IX als genehmigt.

Ich würde daher empfehlen, sich erneut an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden, und mit Hinweis auf die zweimonatige Rahmenfrist des § 18 SGB IX den Bearbeitungsstand zu erfragen.

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1 Antworten

Csam 01.07.2019 | 09:14
Danke an den Experten... werde ich dann so machen, aber noch etwas Zeit lassen. Ich wollte auch nicht dort anrufen, aber wie gesagt, da einige Termine grade akut sind, muss ich einfach planen können
Deutsche Rentenversicherung
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