Hallo Rolf,
ich rate ebenfalls dazu, das Gespräch mit der Sachbearbeitung zu führen.
In der Regel wird eine Erwerbsminderungsrente in Ihrem Alter auf Zeit geleistet. Jedoch sind Ausnahmen (je nach Erkrankung) möglich.
Eine von der Rentenversicherung (RV) finanzierte Reha wird grundsätzlich vor dem Hintergrund erbracht, dass Sie durch die Reha wieder in das Erwerbsleben integriert werden können. Sollte die Aussicht darauf (vorerst) nicht bestehen, kann von der RV keine Reha-Maßnahme bewilligt werden, sodass Ihnen dann mitgeteilt wird, dass für Sie eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommt.
Da die Entscheidung, eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch zu nehmen, ist zunächst einmal Ihre Entscheidung (Ihr Dispositionsrecht). Ich würde mich daher an Ihrer Stelle bei den von Ihnen genannten Unklarheiten mit der Sachbearbeitung Ihres RV-Trägers in Verbindung setzen.
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