Guten Tag,
sie sollten die Gründe für die vorzeitige Beendigung der Reha auf jeden Fall mit den zuständigen Mitarbeitern/Ärzten in der Klinik besprechen.
Der Abbruch einer Reha-Maßnahme kann Auswirkungen auf anderen Rechtsgebieten (z. B. im Bereich der Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung) zur Folge haben.
Sie müssen dieses mit den Ärzten und der Klinik abklären und es ist nur möglich, wenn Sie nicht von der Krankenkasse oder AfA zur Reha aufgefordert wurden, denn dann müssen Sie deren Erlaubnis zur vorzeitigen Beendigung einholen. Nachteile bei der Rentenversicherung könnten Ihnen nur entstehen, wenn Sie mit einer Erwerbsminderungsrente liebäugeln.
Hatte die Reha selber beantragt.
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