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Experten-Antwort

Reha beenden

von Hirte 25.02.2024 | 16:49
454 Ansichten
6 Antworten
Reha wurde vom Arzt verlängert. Aus 3 sind jetzt 4 Wochen Reha geworden. Möchte jetzt aber selber nach dreieinhalb Wochen die Reha beenden. Habe kaum noch Anwendungen. Was muss ich machen und habe ich dadurch irgendwelche Nachteile?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.02.2024 | 14:30

Guten Tag,

 

sie sollten die Gründe für die vorzeitige Beendigung der Reha auf jeden Fall mit den zuständigen Mitarbeitern/Ärzten in der Klinik besprechen.

 

Der Abbruch einer Reha-Maßnahme kann Auswirkungen auf anderen Rechtsgebieten (z. B. im Bereich der Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung) zur Folge haben. 

5 Antworten

Königam 25.02.2024 | 16:56
Sie müssen dieses mit den Ärzten und der Klinik abklären und es ist nur möglich, wenn Sie nicht von der Krankenkasse oder AfA zur Reha aufgefordert wurden, denn dann müssen Sie deren Erlaubnis zur vorzeitigen Beendigung einholen. Nachteile bei der Rentenversicherung könnten Ihnen nur entstehen, wenn Sie mit einer Erwerbsminderungsrente liebäugeln.
Königam 25.02.2024 | 17:08
Hirte schrieb

Hatte die Reha selber beantragt.

Schön, dann wissen Sie ja jetzt was zu tun ist.
Vernunftam 25.02.2024 | 17:34
Manchmal kann man die Menschen nicht mehr verstehen und ihre vorhaben sind nicht mehr nachvollziehbar! Warum wollen Sie nun, nach 3,5 Wochen eine Reha abbrechen, wenn nur noch eine halbe Woche über ist und das natürlich auch noch in der einen Woche genehmigten Verlängerung? Sie sind doch vermutlich jetzt schon in den Abschlussuntersuchungen, was soll denn der jetzige Abbruch der Reha, diese endet ja eh in max.3-4 Tagen...? Ich finde das ist ein Witz und zugleich auch Hirnrissig! Gehen Sie mal in sich rein und fragen sich, was und wem das was bringen soll?
Egalam 26.02.2024 | 07:23
Seien Sie bitte so vernünftig und harren Sie die paar wenige Tage nach aus. Abbruch ohne ärztliche Einwilligung auf der Reha kann immer für Sie nachteilig ausgelegt werden, vor allem dann, wenn Sie von der Krankenkasse oder Agentur für Arbeit aufgefordert wurden, den Antrag selbst zu stellen. Auch wenn Sie den Antrag von sich aus gestellt haben, kann die Krankenkasse immer noch im Nachhinein die Aufforderung zur Beantragung nachholen. Auch für eine spätere Erwerbsminderungsrente kann es zu ihren Lasten ausgelegt werden. Also die 3 noch durchhalten ist am einfachsten und sichersten.
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