Guten Tag Bärbel,
Ihr Rentenversicherungsträger wird nun -nach Beendigung der Reha- über Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente entscheiden.
Wenn Sie weiterhin krank sind, wird Ihnen Ihr Arzt die weitere Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Ob Sie -bis zur Entscheidung über den Rentenantrag- Leistungen von der ARGE oder ggf. von der Krankenkasse (evtl. aufgrund einer neuen Diagnose) erhalten, ist von den zuständigen Stellen zu entscheiden. Bitte wenden Sie sich daher zur Klärung an die ARGE bzw. ggf. an Ihre Krankenkasse.
Alles Gute
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung