Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha beendet, woher bekomme ich nun Leistungen

von Moppelhexe14.04.2023 | 07:10
1554 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, folgende Situation. Ich bin ausgesteuert und im Bezug von Nahtlosigkeitsgeld von der ARGE (arbeitsunfähig) zur Reha gefahren. In der Reha wurde eine neue Diagnose gestellt, die zu den anderen hinzu kommt. Bis gestern Mittag wurde mir gesagt, ich werde als arbeitsunfähig entlassen. Gestern abend bekam ich den Entlassungsbericht vorgelegt mit dem Verweis unter 3-6 Stunden arbeitsfähig und anderen Einschränkungen. (EmR Antrag wurde bereits gestellt.) Letztendlich aber eben arbeitsfähig. Ich fühle mich nicht so....Ich könnte absolut so nicht arbeiten.Vier Wochen hätten evtl. Gereicht, um das in die Reihe zu bekommen. Nun aber zum Problem. Woher bekomme ich Geld, wenn ich arbeitsfähig bin? Und woher, wenn meine Hausärztin mich vielleicht im Anschluss noch 2- 4 Wochen krankschreibt? Greift hier nahtlosigkeit? ARGE möchte sich dazu nicht äußern, ich werde es ja sehen, wurde mir gesagt. Vielen Dank Bärbel

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Bärbel,

Ihr Rentenversicherungsträger wird nun -nach Beendigung der Reha- über Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente entscheiden.

Wenn Sie weiterhin krank sind, wird Ihnen Ihr Arzt die weitere Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Ob Sie -bis zur Entscheidung über den Rentenantrag- Leistungen von der ARGE oder ggf. von der Krankenkasse (evtl. aufgrund einer neuen Diagnose) erhalten, ist von den zuständigen Stellen zu entscheiden. Bitte wenden Sie sich daher zur Klärung an die ARGE bzw. ggf. an Ihre Krankenkasse.

Alles Gute

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

AfAam 14.04.2023 | 11:55
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Mal wieder Tipps die an der Realität vorbei gehen. Wenn jemand Arbeitslosengeld nach der "Nahtlosigkeit" bezieht, dann bedeutet das, dass von der Krankenkasse schon ausgesteuert. Bei der "Nahtlosigkeit" stellt man sich mit seinem Restleistungsvermögen der AfA zur Verfügung, auch wenn das eben unter 3 Std./täglich ist (nach med. Dienst der AfA). Gibt man jetzt eine AU bei der AfA ab, dann ist man AU und die AfA muss nicht zahlen. Also keine Kohle.
Abschlägeam 14.04.2023 | 11:41
Hallo Moppelhexe, die Einschätzung der Rehaklinik ist keine verbindliche Aussage zur Arbeitsfähigkeit, sondern nur ein Hinweis für den behandelnden Arzt. Es ist weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch eine 'Gesundschreibung'. Wenn Sie sich also weiterhin arbeitsunfähig fühlen und Ihre Ärztin dies auch so sieht und entsprechend bescheinigt, dann müsste auch die ARGE, wie Sie die zuständige Behörde nennen, dies so akzeptieren. Lassen Sie sich also umgehend nach der Reha 'nahtlos' eine AU-Folgebescheinigung ausstellen und melden Sie sich umgehend bei der für Sie zahlende Stelle zurück. Da ein Antrag auf EM-Rente bereits gestellt wurde, muss auch diese Stelle nun die Entscheidung der DRV über das Vorliegen einer Erwerbsminderung abwarten. Ob Sie ansonsten die Voraussetzungen für Leistungen von dort erfüllen, kann im Forum nicht beurteilt werden. Dies erfahren Sie direkt bei Ihrem Ansprechpartner bei der 'ARGE' (Jobcenter?? ALG II?? Bürgergeld?? oder doch noch ALGI??) Alles Gute!
-am 14.04.2023 | 12:03
Guten Tag Bärbel, Ihr Rentenversicherungsträger wird nun -nach Beendigung der Reha- über Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente entscheiden. Wenn Sie weiterhin krank sind, wird Ihnen Ihr Arzt die weitere Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Ob Sie -bis zur Entscheidung über den Rentenantrag- Leistungen von der ARGE oder ggf. von der Krankenkasse (evtl. aufgrund einer neuen Diagnose) erhalten, ist von den zuständigen Stellen zu entscheiden. Bitte wenden Sie sich daher zur Klärung an die ARGE bzw. ggf. an Ihre Krankenkasse. Alles Gute Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Mann Mann Mannam 14.04.2023 | 17:56
Was ist denn hier los? ARGE gibt es seit 2010!!! nicht mehr! 13 Jahre heißt es schon Jobcenter und hier spricht man immer noch von ARGE! Komisch hier im Moment...
Janaam 14.04.2023 | 19:07
Und sollte es tatsächlich das Jobcenter sein, dann werden auch weiter staatliche Zahlungen erfolgen.
Janaam 14.04.2023 | 19:06
In der gleichen Situation hat bei mir das ALG1 weiter gegriffen. Mein Arzt hatte mich auch weiter krankgeschrieben. Das was im Rehabericht steht ist doch nicht vetbindlich. Kann man hier xfach nachlesen. Scheinbar wurde ja nicht mal eine Wiedereingliederung in der Reha besprochen/beantragt und die geht nur innerhalb von 4 Wochen nach Ende mit Bezahlung über die DRV.
Triangelam 14.04.2023 | 19:36
Was ist denn hier los? ARGE gibt es seit 2010!!! nicht mehr! 13 Jahre heißt es schon Jobcenter und hier spricht man immer noch von ARGE!
Gibt wohl mehrere Bezeichnungen für diese Einrichtung, bei uns heißt das Dingens "Komba".
????am 14.04.2023 | 19:48
Zitat von Jana anzeigenausblenden
selbst Mann oh Mann.... Da es hier um Arbeitslosengeld wegen Aussteuerung aus dem Krankengeld als Nahtlosigkeitsfall geht, handelt es sich um die "AfA / Agentur für Arbeit" und nicht Jobcenter
Rechthabereiam 14.04.2023 | 21:21
Leute bleibt entspannt. Moppelhexe hat vo ARGE gesprochen und anderer haben diese Bezeichnung halt übernommen und nicht den belehrenden Versuch unternommen, dass es AFA, JC oder sonstwie heißen muss. Wenn Moppelhexe von der ARGE eine Auskunft bekommen hat, soll Sie Montag genau dorhin wieder gehen und sich erkundigen, bzw. ihre Krankenkasse fragen ......ist doch schon alles gesagt,
Oham 14.04.2023 | 21:34
Zitat von Rechthaberei anzeigenausblenden
Wenn in einem Expertenforum die "Experten" von etwas sprechen das es seit 13 Jahren im SGB nicht mehr gibt, dann ist das mehr als nur "übernommen". Dann sollte man die Fachleute hier besser antworten lassen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026