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Reha Befund bindend ?

von c7o25.06.2007 | 14:36
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund einer Untersuchung bei dem MDK wurde mir mitgeteilt, meine Erwerbsfähigkeit sei stark gefährdet und ich solle einen Reha Antrag stellen, soll mir von der Reha aber nicht allzuviel versprechen, es würde am Ende das gleiche stehen wie bei dem MDK: Erwerbsunfähigkeit. Meine Frage, wenn in der Reha festgestellt wird, dass ich dauerhaft arbeitsunfähig bin, MUSS ich einen Rentenantrag stellen oder kann Krankenkasse, Arbeitgeber oder BfA verlangen einen zu stellen ? Wie Sie sehen bin ich sehr verunsichert, da wenn ich einen Rentenantrag stellen müsste finanziell am Boden wäre bei nur 36 Beitragsjahren. Wie sähe es aus wenn festgestellt wird 80% Erwerbsunfähig muss ich dann 20% der regulären Arbeitszeit arbeiten ? Bin völlig überrumpelt worden nach nur 3 Wochen Krankschreibung. Danke im vorraus für Ihre Antwort

8 Antworten

Schadeam 25.06.2007 | 14:56
schlage vor, Sie wenden sich an die nächstgelegene Beratungsstelle der RV und lassen sich intensiv beraten - da wird man Ihnen aufzeigen können, was auf Sie zukommen könnte. Online alle Eventualitäten zu erläutern, würde Ihre Verunsicherung wahrscheinlich nicht mindern.
Insideram 25.06.2007 | 15:33
Nein, MÜSSEN Sie nicht...wer sollte Sie auch dazu zwingen und aufgrund welcher Gesetzesgrundlage? Nur die Agentur für Arbeit kann Sie im Rahmen des § 125 SGB III dazu zwingen. Allerdings könnte Ihnen die Krankenkasse das Krankengeld versagen, sofern Sie im Rahmen § 51 SGB V zur Reha Antragsstellung aufgefordert hat und dieser Antrag aufgrund vorliegender Erwerbsminderung nach § 116 SGB VI abgelehnt würde und Sie dann keinen Rentenantrag stellen würden. Aber das ist noch in der Zukunft und dies alles müsste Ihnnen vorher ausführlich und mit Fristsetzung von 10 Wochen schriftlich mitgeteilt werden.....
c7oam 25.06.2007 | 15:11
danke für die Info, was mich vordringlich interessiert, wenn auch die Reha sagt arbeitsunfähig, MUSS ich einen Rentenantrag stellen oder kann ich frei entscheiden wieder arbeiten zu gehn oder einen Arbeitsversuch unternehmen ? Danke
c7oam 25.06.2007 | 15:47
danke für die Info, Reha beginnt in kürze, Krankengeldbezug, wenn erst, dass erste mal in fast 37 Jahren, nach der Reha. Werde dann sehn ob gleich arbeitsfähig oder später oder areitsversuch möglich ist. Vielen lieben Dank
Schadeam 25.06.2007 | 18:25
stellen Sie genau diese Fragen Ihrem Arzt in der Reha! Und bedenken Sie eines: Die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sind völlig unterschiedlich definiert - die darf man nicht willenlos durcheinanderwürfeln. Arbeitsunfähig ist der, der seine letzte Arbeit entweder vorübergehend oder sogar dauerhaft nicht mehr machen kann - der muss aber noch lange nicht erwerbsunfähig sein. Aber auch diese Unterschiede können Sie sich von der Ärzten in der Reha erklären lassen. Bsp: ein Möbelpacker, ders im "Kreuz" hat, ist möglicherweise arbeitsunfähig, weil er nicht schwer heben und tragen kann. Der kann aber viele leichtere Arbeiten machen und bekommt deshalb i.d.R keine Rente.
???am 25.06.2007 | 18:58
Wenn die Krankenkasse Sie nach § 51 SGB V zur Reha-Antragstellung auffordert und die DRV feststellt, dass der Antrag gem. § 116 SGB VI in einen Rentenantrag umzudeuten ist, haben Sie quasi keine Entscheidungsfreiheit mehr. Das heisst, Sie müssen der Umdeutung zwar nicht zustimmen, aber die Krankenkasse wird Ihnen dann das Krankengeld streichen.
Nichtwisseram 25.06.2007 | 23:12
Ihre Fragen und die gegebenen Antworten sind nicht subsumptionsfähig. Treten Sie einem der Sozialverbände bei und lassen sich von deren Experten individuell beraten. Wie soll jemand hier ohne Informationen über Ihre chronische? Erkrankung und der Reputation einer Reha-Einrichtung darüber urteilen können, ob deren "Spruch" bindend ist. Letztendlich entscheiden von der Sozialgerichtsbarkeit bestellte Gutachter Ihren Fall. Es obliegt Ihnen denen mit Cleverness das zur Verfügung zu stellen, was Ihnen nützt. Lassen Sie sich in Bezug auf die Abgabe von pauschalen Schweigepflichtentbindungserklärungen juristisch beraten. Tun Sie dies auch hinsichtlich der Wahrnehmung Ihrer Rechte gemäß § 76 SGB X. Demgemäß können Sie der Weitergabe der medizinischen Daten, die der MDK hat, an die zuständige DRV-Einheit widersprechen. Ihr Rechtsanwalt (empfohlener Schwerpunkt Sozialrecht) oder Rechtsbeistand des Sozialverbandes wird Sie da kompetent beraten können. Ob er es tut oder tun wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Insideram 26.06.2007 | 07:42
BOAH..NICHTWISSER....Das ist aber echt wirklich Müll was Sie hier schreiben. Nutzen Sie Ihre Zeit anders......
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