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Experten-Antwort

Reha Begleitperson

von AndiBandi27.07.2022 | 11:14
1449 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, im Oktober 2021 habe ich von der DRV eine Reha bewilligt bekommen. Ich habe Pflegegrad 2 und einen Behindertenausweis mit GdB 60 und Merkmal G. In der Reha fand keine Pflege statt. Meine mich pflegende Ehefrau hat mich begleitet und während der Reha die Pflege durchgeführt, ohne die Begleitung hätte ich die Reha nicht antreten können. Meine Ehefrau wurde in der Reha-Klinik zusammen mit mir in einem Zimmer untergebracht. Ihr sind dadurch Übernachtungskosten von rd. EUR 1.000 entstanden. Ich bin privat kranken- und pflegeversichert. Meine Pflegeversicherung will die Kosten nicht übernehmen. Frage: Können die Kosten von der privaten Krankenversicherung oder von meiner Rentenversicherung übernommen werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo AndiBandi,

eine Kostenübernahme durch die Rentenversicherung ist (insbesondere im Nachgang) nicht möglich, da anfallende Kosten für eine Begleitperson lediglich für die An- bzw. Abreise übernommen werden.

Inwiefern private Anbieter, mit denen ein Vertragsverhältnis besteht, für diese Kosten aufkommen, kann unsererseits nicht beurteilt werden.

Einen formlosen Antrag können Sie natürlich stellen. Eine Rechtsgrundlage hierfür gibt es nach hiesigem Kenntnisstand aber nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

vielleicht zu spätam 27.07.2022 | 11:34
Inwieweit Ihre Krankenkasse hier Kosten übernimmt, müssen Sie mit der klären. Für die DRV könnte es zu spät sein. Grundsätzlich kann die DRV Kosten für Begleitpersonen übernehmen. Die muss aber zwingend erforderlich sein und die Kostenübernahme muss vorher beantragt werden. Normalerweise gibt man einen entsprechenden Bedarf gleich beim Antrag mit an. Schließlich weiß man ja, dass es ohne Begleitung nicht geht. Auch im ärztlichen Befundbericht wird meines Wissens nach danach gefragt. Wenn da nichts war, stehen die Chancen auf eine nachträglich Kostenübernahme schlecht. Probieren können Sie es aber trotzdem.
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