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Experten-Antwort

Reha bei befrist. EM Rente

von Gustl19.07.2018 | 16:29
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8 Antworten

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Servus miteinander, wer ist eigentlich zuständig als Kostenträger bei der Beantragung einer Reha bei befr. voller EM Rente? Die KK oder die Rentenversicherung? Erhält die DRV einen Bericht falls die KK zuständig ist? Was ist wenn sich während des Genehmigungsverfahren eine Entfristung ergibt...ändert dann der Kostenträger nochmal? besten Dank schon mal.....

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gustl,

bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auf Kosten der gesetzlichen Rentenversicherung. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Erwerbsfähigkeit durch diese Leistungen wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.

Sollte dies durch die Reha nicht erreicht werden können, sind Sie von Leistungen zur Rehabilitation durch die Rentenversicherung ausgeschlossen. Hier wäre Ihre Krankenkasse der richtige Ansprechpartner für eine medizinische Reha.

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7 Antworten

Schadeam 19.07.2018 | 16:40
Wieder mal ein Fall, der in der Praxis ja tagtäglich vorkommt....:) Jemand hat eine befristete Rente und beantragt gleichzeitig eine "Entfristung" weil er nach eigener Meinung auf Dauer erwerbsgemindert ist und parallel dazu eine Reha, die seine Erwerbsfähigkeit verbessern soll. Wenn die DRV die Reha entfristet, dann wird sie mit Sicherheit die Reha ablehnen (wegen der bestehenden EM auf Dauer). Und solange die DRV einen Rehaantrag prüft wird sie kaum die Rente entfristen bevor sie über die Reha entschieden hat. Bitte Fragen aus dem Leben stellen.
Gustlam 19.07.2018 | 16:48
Thema verfehlt tzzzz, lassen sie doch solche Kommentare wenn sie nicht auf die Fragestellung antworten Schade! ich beantrage keine Entfristung, aber es könnte demnächst nach 7 jähriger befr. Rente ja passieren das die Drv den Weiterbewilligungsantrag in unbefristet umwandelt.. Schon mal was von Reha gehört um den Gesundheitszustand zu erhalten bzw nicht weiter zu verschlechtern?
Fortitude oneam 19.07.2018 | 16:50
Hallo, die erste Anlaufstelle wäre die GKV. Als Rentner hast du das Recht, das geprüft wird, ob eine medizinische Reha zur Erleichterung oder Milderung des Zustandes möglich ist. Es kann sein, dass die GKV versucht die Reha auf die DRV abzuwälzen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Gustlam 19.07.2018 | 16:58
Danke Fortuna, ja so sehe ich das auch, es geht um den erhalt/ Verbesserung der Gesundheit und nicht um Herstellung der Arbeitsfähigkeit. na mal sehen was der Experte meint....
Schadeam 19.07.2018 | 16:59
......dann wäre die Kasse zuständig (hätte man aber im Umkehrschluss aus meiner Antwort herauslesen können) Alles Gute
Schorscham 19.07.2018 | 19:46
Das machen die Krankenkassen und die DRV untereinander aus. Wo Sie den Reha-Antrag stellen, bleibt Ihnen überlassen. Das ist durchaus möglich. Sie können zwar beim Aufnahmegespräch in der Reha-Klinik den Wunsch äußern, dass die DRV keinen Bericht erhält. Wenn das dann aber trotzdem passiert, ob absichtlich oder versehentlich, begründet das keine Schadensersatzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen drohen der Reha-Klinik dann auch nicht. Warum zerbrechen Sie sich denn die Köpfe der KK-/DRV-Mitarbeiter?
W*lfgangam 19.07.2018 | 20:18
Hallo Gustl, kurz und knapp: die DRV. Da sie 'Herrin des Verfahrens' ist, wird das Reha-Verfahren bei paralleler Feststellung Dauer-EM-Rente (was auch im Reha-Verfahren zwangsläufig geprüft wird, ohne dass Sie dafür extra einen Antrag stellen müssen) natürlich mit einem Ablehnungsbescheid abgeschmettert ...dann ist Ihre KK für weitere Reha-Maßnahmen zuständig. Gruß w.
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