Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha bei befristeter Eu Rente

von Ria17.06.2016 | 14:04
1659 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, meine Frage: Gegenwärtig erhalte ich befristet EU Rente. Meine Arzt hart einen Antrag aufgrund einer Verschlechterung meiner Erkrankung auf stationäre Reha gestellt. Dieser wurde Anfang des Jahres abgelehnt da aus Sicht des Renten Trägers eine Verbesserung nicht angezeigt ist. Jetzt hat die Ärztin erneut einen Antrag gestellt, da mit der Maßnahme eine Verbesserung der Teilhaber im gesellschaftlichen Leben erfolgen kann. Mir würde eine Rehabilitation sicher helfen. Gibt es Erfahrungen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Ria,

keiner im Forum kann Ihnen das Ergebnis der med. Prüfung des Rehabedarfes prognostizieren.

Es findet immer eine individuelle Prüfung aller medizinschen Unterlagen statt.

Guten Wochenbeginn

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Herz1952am 17.06.2016 | 14:48
Sie werden staunen, aber auch ein Dritter kann das Sozialamt davon in Kenntnis setzen, dass jemand bedürftig ist. Manches kann schon bei ersten Telefongespräch kurz geklärt werden. Man muss natürlich seine Identität am Telefon preisgeben, das dürfte nicht schwierig sein. Es kann auch nachgeprüft werden, bzw. wird es. Im vorliegenden Fall könnte eine rechtzeitige Terminvereinbarung erfolgen, damit auch eine rechtzeitige Hilfe erfolgen kann. Ich habe sogar für unseren Sohn einen Rentenantrag gestellt (praktisch in seinem Namen). Er hat diese allerdings nicht bestätigt, weil er noch gehofft hatte, dass es doch weitergeht und er hat dann auch noch Übergansgeld bekommen. Später hat er den Antrag sogar widerrufen müssen, weil dieser datumsmäßig noch Gültigkeit hatte. Wäre das erste Datum genommen worden, bzw. hätte er nicht widerrufen, so wäre er wahrscheinlich mit der Rente ausgekommen, ohne Grundsicherung beantragen zu müssen. Also, das Datum an dem ich den "Antrag"/Vorabankündigung?, unterschrieben hatte, wär das Datum des "richtigen" Antrags gewesen. Der Mitarbeiter hat mich praktisch auch dazu "überredet", weil es für unseren Sohn von Vorteil gewesen wäre/hätte sein können. Das mit der Bedürftigkeit hat Anita Reuther nicht direkt geschrieben, deshalb habe ich Möglichkeiten sicherheitshalber alle erwähnt. Ich nehme ja auch an, dass sie bedürftig ist, sonst hätte ihr womöglich auch das JC, dies mitgeteilt. Aber das JC hat ihr offensichtlich auch nicht gesagt, dass sie zum Sozialamt gehen sollte. (Nix genaues weis man nicht/smile).
Nahlaam 17.06.2016 | 15:29
Es ist mal wieder Freitag und die Trolle kommen aus Ihren Löchern gekrochen... :(
Herz1952am 17.06.2016 | 17:16
Hallo Ria, man sollte vorsichtig sein, mit solchen Rehas. Der Antrag wird mit Sicherheit an die RV weitergeleitet, da diese grundsätzlich zunächst bei befristeten Renten zuständig ist. Aber im Grunde ist eigentlich nichts dagegen einzuwenden. Die RV wird wohl die Reha übernehmen, wenn sie hofft, dass damit auch eine Verschlechterung Ihrer EM-Minderung unter Umständen vermieden werden kann (weitere Befristung oder gar "auf unbestimmte Dauer", oder sie wird den Antrag an die Krankenkasse zurückgeben. Es gab allerdings hier im Beitrag einen ähnlichen Fall, bei dem die Reha nicht von der RV, sondern gleich von der KK übernommen wurde, ohne dass es zu einer Überprüfung der Rente gekommen ist. Ihr Arzt hat das gut formuliert mit "Teilhabe am Gesellschaftlichen Leben". Das hat - zumindest theoretisch - nichts mit dem Arbeitsleben zu tun. Aber dies betrifft jetzt nur den "Rententeil". Über eine solche Maßnahme kann natürlich nur ein Betroffener selbst (über den Nutzen) etwas sagen. Vielleicht meldet sich jemand diesbezüglich.
KSCam 17.06.2016 | 17:17
Wenn Anfang des Jahres die Reha abgelehnt wurde weil sich durch die Reha die Erwerbsfähigkeit nicht verbessern kann (weil also die DRV auch nach der Reha immer noch Rente zahlen muss, weil Sie nicht arbeiten können), glaube ich kaum dass sich die gesundheitliche Situation 5 Monate später gewaltig geändert hat. Wahrscheinlich wird die Reha wieder - und das zu Recht - abgelehnt. Aber wer im Forum soll das denn wissen, es kennt doch keiner Sie und Ihre Erkrankung? Was nützen Ihnen Erfahrungen anderer? Wenn Ihre Reha abgelehnt wird, nützt es Ihnen doch gar nichts wenn ihnen 10 Forumsteilnehmer strahlend berichten, dass Sie eine Reha bekommen haben? Die Kompetenz Ihrer Ärztin kann hier auch niemand beurteilen. Schönes WE.
Herz1952am 17.06.2016 | 17:27
Der Beitrag von KSC hat sich vermutlich zeitlich überschnitten. Was die Reha durch der RV betrifft stimmt er mit meiner Darstellung auch überein. Das heißt allerdings nicht, dass er auch von der Krankenkasse abgelehnt wird. Da gelten andere Kriterien, z.B. weiter Folgeerkrankungen und somit weitere Krankheitskosten, könnten evtl. vermieden werden. Also, eine Krankenkassen Reha ist sehr wohl möglich.
Herz1952am 17.06.2016 | 23:11
Die vorherigen Beiträge waren mal wieder nicht von mir! (smile)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026