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Experten-Antwort

Reha bei Erwerbsminderung

von Katrin15.08.2025 | 07:51
211 Ansichten
3 Antworten
Ich habe eine teilweise Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen. Gleichzeitig wurde ich zu einer Reha-Maßnahme aufgefordert. Sollte ich diese Reha ablehnen, kann meine teilweise EU dadurch in Gefahr sein?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.08.2025 | 07:36

Hallo Katrin,

 

wie von "hm" bereits ausgeführt, werden von der Deutschen Rentenversicherung Reha-Leistung gewährt, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit bereits gemindert ist, diese entweder wieder zu bessern bzw. eine wesentliche Verschlechterung zu verhindern.

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet mitzuwirken, Ihre (Rest-)Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder zu bessern. 

Falls Sie also die Reha-Leistung ablehnen, kann sich das auf die Weitergewährung Ihrer Rente nachteilig auswirken, sofern Sie eine Rente auf Zeit beziehen. Auch eine bestehende Dauerrente kann im Einzelfall wegen fehlender Mitwirkung wieder entzogen werden. Nachteile können ebenfalls entstehen, wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen wollen. 

 

Sollten Sie allerdings wegen einer Erkrankung nicht in der Lage sein, eine Reha anzutreten, verstoßen Sie nicht gegen Mitwirkungspflichten. Dann kann die Reha-Leistung auch verschoben werden.

Bitte klären Sie dies abschließend mit Ihrem zuständigen Träger der Rentenversicherung.

 

Die Aufforderung, einen Reha- Antrag zu stellen, bedeutet also im Grunde, dass Ihr zuständiger Träger der Rentenversicherung von einer positiven Prognose zur Besserung des Leistungsvermögens ausgeht und dafür eine Reha-Leistung angestrebt wird. Hierzu wünschen wir Ihnen viel Erfolg!

2 Antworten

hmam 15.08.2025 | 08:12
Ziel der Reha ist immer, dass die Erwerbsfähigkeit erhalten oder gebessert wird. Wenn das Ziel bei Ihnen "Besserung" wäre, hätte man die Reha wahrscheinlich vor der Rentenbewilligung gemacht. Ich gehe also mal davon aus, das man eine weitere Verschlechterung vermeiden will. Völlig davon unabhängig ist, dass eine Verweigerung der Reha als fehlende Mitwirkung ausgelegt werden kann. Dann kann die Rente auch eingestellt werden, egal wie es Ihnen geht.
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