Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha bei Osteoporose bei bds Oberarmbruch

von Elisabeth10.01.2014 | 13:01
2311 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Eine Bekannte hat Osteoporose und hat sich beide Oberarme durch einen Sturz gebrochen. Nun ist sie verplattet und darf ihre Arme nicht belasten. Deshalb hat sie Stühle für jeden Arm mit Motor bekommen. Wenn sie ihre Arme wieder belasten kann, möchte sie gern eine medizinische Reha machen. Geht das?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Elisabeth,

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können von den Rentenversicherungsträgern erbracht werden, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Im Vordergrund steht somit immer der Erhalt der Erwerbsfähigkeit.

Wie Sie schreiben, leidet Ihre Bekannte an Osteoporose und hat sich beim Sturz beide Oberarme gebrochen. Nur aufgrund dieser Angaben kann man keine Rückschlüsse auf die Erwerbsfähigkeit Ihrer Bekannten schließen. In der Rentenversicherung gilt immer der ganzheitliche Ansatz, d.h. man müsste sich die gesamten gesundheitlichen Einschränkungen Ihrer Bekannten anschauen und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit Ihrer Bekannten beurteilen. Dies sprengt den Rahmen dieses Forums.

Auf jeden Fall sollte Ihre Bekannte einen entsprechenden Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen. Der Rentenversicherungsträger ist auch verpflichtet den allgemeinen Rehabilitationsbedarf zu beurteilen, wenn ein Rehabilitationsbedarf zu Lasten des Rentenversicherungsträgers nicht gegeben ist. Insoweit würde der Antrag dann ggf. an die Krankenkasse weitergeleitet.

Ihre Bekannte sollte sich keine Gedanken machen, ob es sinnvoll ist einen Rehabilitationsantrag zu stellen. Es ist ihr gutes Recht und in ihrem Fall auch mehr als angezeigt.

Wir wünschen Ihrer Bekannten viel Erfolg.

Ihr Experte

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

KSCam 10.01.2014 | 14:14
Sie soll es halt beantragen, wenn Sie es will und der Doc es befürwortet. Dann gibts grundsätzlich 2 Möglichkeiten, nämlich eine Bewilligung oder eine Ablehnung. Mehr kann man im Forum auf diese Frage kaum sagen.
Elisabetham 10.01.2014 | 15:00
Der Antrag läuft, danke KSC. Sie hat halt Bammel, nur mit Physiotherapie abgespeist zu werden.
Herz1952am 10.01.2014 | 22:13
Selbst wenn sie jetzt "nur" eine Physiotherapie bekommen sollte, könnte später noch eine stationäre Reha (allerdings gibt es auch ambulante Rehas, morgens hin und abends wieder nach Hause) folgen. Bei Brüchen ist das auch individuell. Meistens bringt eine (stationäre) am meisten, wenn schon eine gewisse Belastung möglich ist. War so bei mir mit einem Schienbeinkopfbruch. Gute Besserung für Ihre Bekannte. Herz1952
Elisabetham 10.01.2014 | 22:23
Ich habe nach meinem Verkehrsunfall, wobei mein Knie geschädigt wurde auch nur Psychotherapie bekommen, was überhaupt nichts geholfen hat. Meinst du Herz, das macht Sinn bei abgelehnter med. Reha noch einen neuen Antrag zu stellen? Ich mache mir große Sorgen, denn die kranke Bekannte muss für 2 Kinder sorgen und das Gehalt des Mannes reicht auch nicht für das Überleben aus.
Herz1952am 12.01.2014 | 14:03
Auch ich hatte im April 2011 einen Schienbeinkopfbruch. Im Krankenhaus hieß es, da bräuchte man keine stationäre Reha. Aufgrund meiner Herzschwäche konnte ich nur 5 -6 Meter mit Null-Belastung des geschädigten Beines laufen und war dann noch 4 Wochen im Krankenhaus, bis ich mir sicher war, dass ich zu Hause zurechtkomme, auch dank meiner Frau. Wegen der Treppe wäre es unmöglich gewesen, so konnte ich im Obergeschoß (Zimmer Bad WC) hausen. Der Chirurg in der Nähe (5 km) vom Wohnort (Taxi auf eig. Kosten) hat für mich sofort Reha beantragt. Ich habe die Reha erst angetreten, nachdem Vollbelastung erlaubt war. Da ist nämlich der Reha Erfolg am ehesten gegeben. Hat aber noch lange gedauert, bis ich ohne Gehilfen laufen konnte und beschwerdefrei war. Geht ihre Bekannte normal arbeiten? Dann wäre zumindest finanziell noch ein wenig Einkommen während der Reha vorhanden. Allerdings kostet der Tag 20 € Zuzahlung bis max. 14 Tage (280,--€ max.) Jetzt greift evtl. die 2 %-Regelung vom Brutto-Einkommen. Wenn Ihre Bekannte kein Einkommen hat, wird vom Gesamt-Brutto noch 4000,-- € abgezogen. Vielleicht ist auch schon ein Teil der Zuzahlung durch den KK-Aufenthalt verbraucht und es fällt keine oder nur noch eine geringe Zuzahlung an. Können die Kinder vielleicht bei Verwandten oder Bekannten unterkommen? Das müsste halt auch geklärt werden. Bei einer stationären Rehe hat man "Vollpension" sogar meistens mit freien (alkoholfreien) Getränken. Am besten redet sie nochmal mit dem Arzt. Und die Osteoporose könnte ein zusätzlicher Grund für Reha sein. Wünsche viel Erfolg. Herz1952
Elisabetham 12.01.2014 | 14:16
Meine Bekannte hat einen normalen Arbeitsplatz und ist der Hauptverdiener der Familie. Der Ehemann verdient auch, aber das reicht nicht. Die Kinder sind 13 und 15 Jahre alt und können auch allein mit Hilfe des Ehemanns zurechtkommen. Meine Sorge ist eben, dass die Bekannte auf einige Physiotherapiestunden verwiesen wird und das wird nicht reichen bei dem Schaden. Wenn die Oberarme nicht wieder kräftig werden, dann kann sie ihren Job knicken.
Herz1952am 12.01.2014 | 16:31
Das wäre ja ein guter Grund für Reha - Arbeitsplatz ansonsten gefährdet. Die Rentenversicherung ist froh, wenn sie voll arbeitsfähig bleibt bzw. wieder wird. Sie müsste ihren Arzt darauf hinweisen und nicht locker lassen. Es wird sich schon eine Lösung finden. Die Reha wird in solchen Fällen deswegen von der RV-Bund übernommen, verwaltungsmäßig können das auch die regionalen (LVA's) übernehmen. Diese gehören heutzutage alle zu einem "Verein" (RV-Bund) Herz1952
Elisabetham 18.01.2014 | 22:22
Meine Bekannte hat erst einmal 3 Woche Reha in der Eifel bekommen. Das beruhigt mich schon einmal. Ich hoffe nur, dass sie gesund wird,
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026