Hallo Petra,
grundsätzlich sind Bezieher von Erwerbsminderungsrenten nicht von den Leistungen durch die Rentenversicherung ausgeschlossen.
Bezüglich einer möglichen Überprüfung Ihrer Rente lässt sich hier keine pauschale Aussage treffen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung