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Experten-Antwort

Reha bei Verspannungen

von Luise Kirschner08.04.2016 | 23:34
2276 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich würde gern wissen, ob ich bei Verspannungen im Schulter- Nackenbereich eine Chance auf eine Reha habe. Ich hatte in den letzten Jahren schon einige Male Krankengymnastik. Zur Zeit bekomme ich Massage, aber es hilft alles nicht nachhaltig. Meine Beschwerden werden einfach nicht besser. Wenn ich also jetzt ambulant schon so viel gemacht habe, würde ich eine Rehe genehmigt bekommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Luise Kirschner,

von der Rentenversicherung können Sie eine Reha-Leistung bekommen, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch die Beschwerden verringert oder erheblich gefährdet ist. Ob dies der Fall ist, können Sie nur über eine Antragstellung klären lassen. Dabei bietet es sich an, dies vorab mit Ihren behandelnden Ärzten zu besprechen und dem Antrag alle medizinischen Unterlagen beizufügen, die Ihnen eventuell schon vorliegen und Ihr Anliegen unterstützen können. Ihr Rententräger wird dann eventuell noch weitere Unterlagen direkt von den angegebenen Ärzten anfordern bzw. ein Gutachten in Auftrag geben.

Alternativ kommt auch die Zuständigkeit der Krankenkasse in Frage, sofern die Beschwerden sich nicht auf die Erwerbsfähigkeit auswirken.

Anlaufstelle für Rehaanträge aller Versicherungsträger sind die gemeinsamen Reha-Servicestellen. Eine Stelle in Ihrer Nähe finden Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

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8 Antworten

MWXZam 09.04.2016 | 09:13
Hallo Luise, dies müssen sie mit ihrem behandelten Arzt besprechen. Im Forum lasst sich dies nicht beurteilen.
KSCam 09.04.2016 | 09:41
Stellen Sie den Antrag, dann wissen Sie es in 2 bis 8 Wochen ob Sie eine Reha kriegen oder nicht.
Herz1952am 09.04.2016 | 11:59
Bei Ihren Beschwerden helfen Massagen schon am besten, Vielleicht haben Sie ja damit Erfolg. Die Ärzte verschreiben dies natürlich nicht gerne auf Druck der Krankenkassen. Erfahrungsgemäß müssen aber zuerst die Muskeln durch Massagen "elastisch" gemacht werden, dass man Krankengymnastik überhaupt machen kann. Massagen sind als "Wohlfühlanwendungen" bei den Kassen buchstäblich verschrien. In Studien wurde jedoch festgestellt, dass Massagen doch noch effektiver sind als Krankengymnastik und manuelle Therapie. Bei letzteren kommen die Massagen in aller Regel zu kurz oder überhaupt nicht vor. Es gibt auch die Möglichkeit, dass der Arzt/Orthopäde Massagen außerhalb des Regelfalls verschreiben kann, d. h. öfter als nur die 4 x pro Rezept. Sie sollten natürlich die Reha beantragen. Falls diese genehmigt wird, werden Sie schon spüren, was wirklich hilft. Auf Dauer wäre wohl eine Veränderung der Lebensgewohnheiten erforderlich. Aber wer kann sich das leisten, wenn Arbeit/Hausarbeit usw. zwangsweise zu Verspannungen führen? Vielleicht hilft Ihnen auch schon, wenn Sie die Behandlung öfter bekommen, dass Sie wenigsten für eine gewisse Zeit die Verspannungen vertreiben können.
anonymam 09.04.2016 | 18:09
Die Antwort von einem Laien, der auch immer Verspannungen hat: Bewegung, anstatt geschmerzt rumzuliegen und rumzusitzen einfach mal einen leichten Spaziergang, auch in der Mittagspause, bzw. gerade da, wenn man einen Bürjob hat. Lieder das Mittagessen ausfallen lassen bzw. vermindern. Wie schaut es mit der Psyche aus? Autogenes Training, Verhaltenstherapie, wenn man ständig unter Druck steht. Und im schlimmsten Fall: zum Psyvhiater, mal drüber reden.
Inkaam 10.04.2016 | 09:26
Hallo Luise Nehmen Sie nicht alles persönlich, was hier so an Kommentaren kommt. Manchmal ist es einfach der Neid der Besitzlosen. Hier kann ihnen wohl keiner eine konkrete Antwort geben. Wie schlimm ihre Beschwerden sind, können nur Sie selbst beurteilen. Der med. Dienst der DRV wird ihren Rehaantrag prüfen und ihnen dann mitteilen, ob eine Gefährdung der, oder sogar schon eine, Erwerbsminderung vorliegt. Bei Unklarheiten werden sie sowieso zum Gutachter geschickt.
Gackiam 10.04.2016 | 16:08
Zitat von Inka anzeigenausblenden
?Hähhhh? So ein Quatsch, was du da schreibst. Lies mal eben da: Wenn ich erwerb ein Habenichts, kriege ich Rente mit AA, Und rülpst herum ein Geistesblitz, sagen Experten laut: Aha Besitzeslos, das bin ich nicht, das wäre auch nicht fein, und Ahnungslos ich auch nicht bin, sonst wäre ich ein Schwein. OOiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiinnnnnnk!
anonymam 11.04.2016 | 00:17
Hallo Luise, ich möchte mich für meine Rechtschreibung, die mir aufgrund des Schreibens am Tablet misslungen ist, für das evtl. Missverständnis bzgl. des Psychiaters und gleichzeitig für die unqualifizierten Nachfolge-Kommentare hier entschuldigen. Das mit der Psyche, also dem Wohlbefinden, meine ich durchaus ernst. Und ein Psychiater kann hier eine erste Stellungnahme abgeben, die dann auch für eine Reha wohlwollend verwendet werden könnte. Gruß
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