Hallo Luise Kirschner,
von der Rentenversicherung können Sie eine Reha-Leistung bekommen, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch die Beschwerden verringert oder erheblich gefährdet ist. Ob dies der Fall ist, können Sie nur über eine Antragstellung klären lassen. Dabei bietet es sich an, dies vorab mit Ihren behandelnden Ärzten zu besprechen und dem Antrag alle medizinischen Unterlagen beizufügen, die Ihnen eventuell schon vorliegen und Ihr Anliegen unterstützen können. Ihr Rententräger wird dann eventuell noch weitere Unterlagen direkt von den angegebenen Ärzten anfordern bzw. ein Gutachten in Auftrag geben.
Alternativ kommt auch die Zuständigkeit der Krankenkasse in Frage, sofern die Beschwerden sich nicht auf die Erwerbsfähigkeit auswirken.
Anlaufstelle für Rehaanträge aller Versicherungsträger sind die gemeinsamen Reha-Servicestellen. Eine Stelle in Ihrer Nähe finden Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html